Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) konnte ein Arbeitnehmer, der in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig war, auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander innehaben. Hieran hält er jedoch nicht länger fest.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch näher präzisiert. Danach muss das Fahrtenbuch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen bieten, sodass der zu versteuernde Anteil (Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) an der Gesamtfahrleistung mit vertretbarem Aufwandüberprüft werden kann.
In der Rubrik"Standpunkte"auf UNI.DE veröffentlicht das Studentenportal mindestens einmal im Monat ein spannendes Thema,über das Studenten diskutieren. Meist sind die Diskussionen dabei an aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen oder an das UNI.DE Monatsthema angelehnt.
Damit das Warten auf Weihnachten in diesem Jahr noch mehr Spaßmacht, sollte man beim großen Online-Adventskalender der Mindfactory mitmachen. Hinter 31 Türchen verstecken sich Schmuckstücke aus dem Technikhimmel und Highlights aus dem Onlineshop.