„Ordnungsgemäßes“Fahrtenbuch – immer ein Streitpunkt

„Ordnungsgemäßes“Fahrtenbuch  – immer ein Streitpunkt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch näher präzisiert. Danach muss das Fahrtenbuch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen bieten, sodass der zu versteuernde Anteil (Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) an der Gesamtfahrleistung mit vertretbarem Aufwandüberprüft werden kann.