Von der Clarity AG gibt es zu Weihnachten Spenden statt Geschenke für Kunden

Von der Clarity AG gibt es zu Weihnachten Spenden statt Geschenke für Kunden

Wer mit der Clarity AG geschäftlich zu tun hat, wird an Weihnachten auf Geschenke des Unternehmens verzichten müssen und es trotzdem gut finden. Denn ein größerer Betrag geht unter anderem als Sportgeräte-Spende an die Landgraf-Ludwig-Grundschule im hessischen Bad Homburg, dem Firmensitz der Clarity AG.
Als einer der führenden deutschen Hersteller softwarebasierter Telekommunikationslösungen steht Clarity im Kontakt mit hunderten Geschäftspartner

Wahlbetrug auch in Deutschland?

Wahlbetrug auch in Deutschland?

Hat unser deutsches Volk wirklich unsere Kanzlerin Angela Merkel gewählt?
Merkels Zickzack-Kurs in der Griechenland- und Eurofrage werden immer wieder als Beispiele für die Unberechenbarkeit Merkels genannt. Ex-Verteidigungsminister und Meister der Inszenierung Karl-Theodor zu Guttenberg durfte bei unserer Kanzlerin lügen und betrügen – unsere Kanzlerin hielt ihre Hände über ihn, wie jetzt in der Kreditaffäre von Bundespräsident Christian Wulff. Auch ihre

Firmenfortführung – Anforderungen an Haftungsausschluss

Firmenfortführung – Anforderungen an Haftungsausschluss

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) haftet, wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, (auch) für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Die Haftung des HGB greift nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein, wenn zwar der Unternehmensträger wechselt, das Unternehmen selbst aus der Sicht des maßgeblichen Verkehrs aber im Wesentlichen unverändert unter

Mehrmalige Inanspruchnahme der Pflegezeit

Mehrmalige Inanspruchnahme der Pflegezeit

Gemäßdem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sind Beschäftigte, in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Die Pflegezeit beträgt für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen höchstens 6 Monate.