München, 20.02.2012, bereits im September 2011 hofften viele Anleger, die Zertifikate von Lehman durch ihre Bank vermittelt erhielten, auf durchschlagende Urteile des Bundesgerichtshofes.
Die auf Anlegerschutz und Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte mit Sitz in München berichtete bereits, dass der Bundesgerichtshof am 27.09.2011 in zwei Verfahren – Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10 – über Klagen von Anlegern der Hamburger Sparkasse (kurz: Haspa) entschieden
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