Packdiscount 24 – Die packende Qualitätsoffensive!

Packdiscount 24 – Die packende Qualitätsoffensive!

Mit einem übersichtlichen, logisch strukturierten Katalog und dem auf das Wesentliche reduzierten Sortiment revolutioniert Packdiscount 24 seit seiner Gründung die Welt der Verpackungen. Geschäftsführerin Petra Funke und ihr Team überzeugen durch ein durchdachtes Konzept und dessen konsequente Umsetzung. Packen Sie’s einfach – unter diesem Motto startete Packdiscount 24 eine beispiellose Qualitätsoffensive.

interlübke und COR: Am Puls des Kunden mit dem neuen Publisher von bpi solutions

interlübke und COR: Am Puls des Kunden mit dem neuen Publisher von bpi solutions

interlübke und COR entscheiden sich für den neuen bpi Publisher. Die Cross Media Publishing-Lösung aus dem Hause bpi solutions bietet die optimale Unterstützung bei der Erstellung mehrsprachiger Verkaufs- und Preisunterlagen. Mit der aktuellen Version wird die Steuerung des Serviceangebotes für die weltweit agierenden Händler nochmals erleichtert.

Sparda TelefonService ist neuer Partner von energis – 15 Call-Center-Mitarbeiter unterstützen energis-Kundenservice

Sparda TelefonService ist neuer Partner von energis – 15 Call-Center-Mitarbeiter unterstützen energis-Kundenservice

Saarbrücken, 28. April 2011 – Die Sparda TelefonService ist im Bereich Kundenservice Partner des saarländischen Energieversorgers energis GmbH. Das Call- und Service-Center mit Sitz in St.Ingbert betreut in Ergänzung zur energis Organisationseinheit „Zentrale Privatkundenbetreuung" die Service Hotline des saarländischen Energieversorgers.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Thema erzwungene Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Thema erzwungene Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht

Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich anfechtbar. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem derartigen „Vertrag“ Rechte herleiten.

Doch auch hierzulande wird mitunter Zwang angewendet, um einen widerspenstigen Arbeitnehmer zur Un