München, 02.09.2011. In einem recht kritischen Beitrag des Handelsblatt zum Thema Versicherungsvergleiche im Internet wurde schnell deutlich, dass derartige Rankings zwar Anhaltspunkte geben können, aber eben eine intensive Beschäftigung mit den einzelnen Tarifen nicht ersetzen. So ließ sich auch der Geschäftsführer des Analysehauses Morgen & Morgen dahingehend zitieren, dass das Internet eine gewisse Grundinformation geben könne, dann aber sei eine Beratu
Die ef & ef Software- und Beratungsgesellschaft lädt Banken und Versicherer zu ihrer diesjährigen Informationsveranstaltung ein. In Kooperation mit Appway I Numcom Software wird das gleichnamige BPM-Tool Appway in Deutschland eingeführt. Interessenten haben die Möglichkeit, die Veranstaltung am 25. und 26. Oktober 2011 in Hannover und Frankfurt sowie am 3. November 2011 in München zu besuchen.
Hohe Kosten, fehlende Transparenz und Effizienz sowie steigende Complian
Security7 Networks, ein in Hampton (NH), USA, beheimateter Managed Service Provider setzt auf die Einmalpasswortlösung LinOTP von LSE, um die Anmeldesicherheit an allen Computern und Netzwerkkomponenten zu erhöhen. Zur Generierung der Passwörter dient eine Smartphone-App. Die Lösung zeichnet sich dadurch aus, dass sie leicht zu implementieren und administrieren, und für Kunden einfach anzuwenden ist.
Als Managed Security Provider verwaltet Security7 Computer und
Man wird das Gefühl nicht los die Eurorettung, die so keine ist und auch so nicht sein wird und alles was damit in Zusammenhang ist – soll nur Zeit schinden um ein viel größeres Problem, die Weltrevolution zu verhindern.
Führender Anbieter für Software im Bereich Konfiguration, Preis- und Angebotserstellung belegt Platz 1307 der Inc. 5000-Liste für 2011 mit einem Umsatzwachstum von 221 Prozentüber 3 Jahre
Am Mittwoch, den 21.09.2011 veranstaltet die RTS STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KG www.rtskg.de den Workshop Körpersprache und Kommunikation in Weinstadt in der Nähe von Stuttgart.
In einer aktuellen Entscheidung sah es das Landgericht Berlin (Beschluss vom 28.1.2011, Aktenzeichen: 65 S 296/10) als erwiesen an, dass die Miete einer Wohnung wegen strengen Geruchs, der aus dem Treppenhaus in die Wohnung zog, um 10 % gemindert war. Im Treppenhaus war eine Geruchsquelle starken Urin- und Müllgeruchs. Ein Geruchsgutachten hatte nachgewiesen, dass es sich um als besonders unangenehm empfundene Gerüche gehandelt habe und nicht um Gerüche, die auch beim Kochen oder