Hochschulzukunftsgesetz entschärft – Bedenken bleiben

Heute hat der Nordrhein-Westfälische Landtag das Hochschulzukunftsgesetz beschlossen, das zum 1. Oktober 2014 in Kraft treten wird.
"Nicht zuletzt aufgrund des konsequenten Auftretens der nordrhein-westfälischen Wirtschaft im Diskussionsprozess um die Hochschulgesetzesnovelle konnten wir die Hochschulfreiheit, die für die Forschungskooperationen mit Unternehmen unverzichtbar ist, ein Stück weit bewahren", sagt Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel, Mitglied im

Energiewende: Unternehmen fürchten um ihre Wettbewerbsfähigkeit

Deutschlandweit befürchtet aktuell ein Drittel aller Unternehmen durch die Energiewende negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Zu gleichen Ergebnissen kommt auch die landesbezogene Auswertung des aktuellen IHK-Energiewendebarometers der Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt. "Nur ein kleiner Teil der befragten Unternehmen sieht in der Energiewende mehr Chancen als Risiken. Die Mehrheit beurteilt die Situation negativ", erklärt der Präsident