Beim Praktikum im Betrieb wollte Nils Olaf Harnack herausfinden, ob er sich eine berufliche Zukunft als Tiefbaufacharbeiter vorstellen kann. Er überzeugte in kürzester Zeit die ‚alten Hasen‘ – seine Vorabeiter – mit Geschick und großem Interesse für alles Technische. Heute gilt er in der Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH als der beste unter den 15 Auszubildenden, und deshalb schlug ihn der Betrieb für eine Auszeichnung vor.
Nils Olaf Ha
Zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung und zur Auflockerung der Tagung hat die Psychotherapeutenkammer eine Künstlerin gebucht, die mit japanischer Papierkunst für Aufsehen sorgte.
Knapp die Hälfte aller Beschäftigten ist in Deutschland laut der aktuellen Gallup-Studie im Job unzufrieden und auf der Suche nach etwas Passenderem. Wer vielfältig sucht und sich engagiert, hat bessere Chancen auf seinen Traumjob. Für die Jobsuche können nicht nur Online-Jobportale mit konkreten Stellenangeboten genutzt werden. Networking-Portale wie XING oder LinkedIn dringen immer mehr in den Stellenmarkt ein. XING ist mit seinen 21,5 Millionen Nutzern auf den deutsch
Unternehmen profitieren, wenn sich Arbeitnehmende weiterbilden. Ganz gleich, ob Betriebe oder Beschäftigte dafür zahlen: Die Kosten können immer steuermindernd geltend gemacht werden. „Vorausgesetzt, es gibt ein betriebliches Interesse an der Fortbildung“, stellt Michaela Jeske, Steuerberaterin bei Ecovis in Würzburg klar. Auch Darlehen, die für eine Fortbildung gewährt werden, werden dabei berücksichtigt. Aber Vorsicht: Werden diese erlassen, erh&o
Künftig stellen sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber berechtigte Fragen zum Umgang mit Cannabiskonsum am Arbeitsplatz. Grund: Am 1. April 2024 soll das Cannabisgesetz in Kraft treten. Volljährige dürfen dann Cannabis legal besitzen und konsumieren. Ob durch das neue Gesetz Handlungsbedarf für die Unternehmer entsteht, erläutert Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock.
Rauchen ist nicht gleich rauchen
Auch wenn
Zweifelt ein Unternehmen daran, ob eine negative Bewertung etwa auf Kununu von einem Beschäftigten stammt, muss das betroffene Portal die Arbeitnehmeranonymität aufheben und die Bewertung dauerhaft löschen. Ecovis-Rechtsanwalt Stefan Eglseder in Landshut erklärt den Beschluss dazu.
In der digitalen Welt sind Bewertungsplattformen zu einem integralen Bestandteil des Arbeitslebens geworden. Sie bieten Mitarbeiterinnen, Bewerbern und Auszubildenden eine Plattform, um ihre Erfahr