Arbeitslosengeld von Zeitarbeitnehmern möglicherweise höher

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Dezember 2010 festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personaldienstleistungen (CGZP) nicht tariffähig ist. Sie konnte deshalb für den Bereich der Zeitarbeit keine wirksamen Tarifverträge abschließen. Auf der Grundlage der der Bundesagentur für Arbeit (BA) nun vorliegenden schriftlichen Urteilbegründung ergeben sich unter bestimmten Umständen Ansprüche für