Bestimmte Produkte, für die ein gesteigerter Absatz erreicht werden soll, werden von den Unternehmen gezielt beworben.
Doch nicht immer kann der Ansturm der Kunden auf das spezielle Produkt berechnet und festgestellt werden, ob die vorhandene Menge ausreicht. Deshalb wird das Angebot in der Werbung oftmals mit der Einschränkung, „solange der Vorrat reicht“, markiert.
Diese Einschränkung wird in der Regel nicht weiter ausgeführt.
Es ist umstritten, ob Behörden die von offenbar Kriminellen angekauften Daten potenzieller Steuersünder überhaupt verwenden dürfen. Betroffenen bietet sich angesichts dieses rechtlich fragwürdigen Vorgehens der Behörden eine Möglichkeit: Sie sollten eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten.
it www.easyrecht.at startet die in diesem Markt erfahrene GermanWho UG
(haftungsbeschränkt) nun den Jungfernflug und begeistert die österreichischen
Rechtssuchenden für die Potentiale des Internet.
Die tec4U Ingenieurgesellschaft mbH hat in Zusammenarbeit mit der Reusch Rechtsanwälte GbR aus Saarbrücken einen 1 Tages – Workshop für Hersteller von Medizinprodukten zum Thema „REACH im Kontext des Medizinproduktegesetzes (MPG)“ entwickelt.
In Deutschland werden die Vergütungsrechte für Musikwerke nicht von den Urhebern selbst geltend gemacht, sondern zentral von der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Hingegen ist die GEMA nicht für jede Art der Nutzung von Musik zuständig. So ist in den Berechtigungsverträgen zwischen GEMA und Urhebern klar geregelt, dass beispielsweise beim Urheber die Befugnis verbleibt, „die Einwilligung zur Benu
Werbung ist einer der wichtigsten Hebel, potentielle Kunden auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen.
So entstehen immer neue innovative Werbeoptionen, die gezielt entsprechende Kundenkreise ansprechen.
Immer stärker wird dabei auch auf Google AdWords zurückgegriffen. Dabei handelt es sich um sehr kurze Werbemeldungen, die bei Übereinstimmung mit ausgewählten Suchbegriffen auf den Ergebnisseiten angezeigt werden.
Unternehmen streben die Eintragung von Marken an, um sich vor der unbefugten Benutzung dieser durch Mitbewerber schützen zu können.
Markenrechtlicher Schutz kann jedoch in unterschiedlichen Formen erlangt werden, wie z.B. in Form einer Wort- oder Wort-/Bildmarke. Bei einer Wortmarke genießt ausschließlich der Begriff, bei einer Wort-/Bildmarke die entsprechend grafisch gestaltete Ausarbeitung des Begriffs Schutz.