Meldeerleichterungen für tausende Bankkunden ab 2025

Das Bundesministerium für Justiz hat eine neue Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt und bedeutende Vereinfachungen für Unternehmen und Bankkunden bei Auslandsvermögen und -zahlungen mit sich bringt.
Auslandszahlungen und -vermögen sind bislang ab 12.500,- EUR meldepflichtig (AWV-Meldepflicht). Verstöße gegen diese Meldepflicht können laut Gesetz mit Bußgeldern bis zu 30.000,- EUR geahndet werden.