Plan zur Veräußerung der Mobility-Gruppe beschlossen

Der Vorstand der Masterflex AG hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, die Mobility-Gruppe als letzte derzeit verbliebene Nicht-Kerngeschäftsaktivität der Masterflex-Gruppe zu veräußern.
Mit der Veräußerung der Mobility-Gruppe wird der in 2008 eingeleitete Konzernumbau im Rahmen der langfristigen Strategie des Konzerns, dessen Geschäftstätigkeit auf das Kerngeschäft High-Tech-Schlauchsysteme zu konzentrieren und sich von damit nicht in

KfW platziert ihre letzte Euro-Benchmark des Jahres 2010 mit einem Volumen von 3 Mrd. EUR / Fünfte Euro-Benchmark in 2010 / Zweite Euro-Benchmark mit einer Laufzeit von fünf Jahren

Die KfW hat gestern Abend eine Anleihe mit einer
Laufzeit von fünf Jahren und einem Volumen von 3 Mrd. EUR im Rahmen
ihres Euro-Benchmark-Programmes begeben. Dies ist bereits die fünfte
Euro-Benchmark in 2010 und die zweite Transaktion mit einer Laufzeit
von fünf Jahren, nachdem bereits im April eine fünfjährige Anleihe
mit einem Volumen von 5 Mrd. EUR platziert wurde.

Die Euro-Benchmark V/2010 mit Fälligkeit am 16. November 2015
zahlt einen Kupon von 1,875

Positive Nachrichten beim BAC Berlin Atlantic Capital InfraTrust 5 – Mastbetreiber immer stärker

Die US-Mobilfunkmastbetreiber erleben ein überaus starkes Jahr mit steigenden Mieteinnahmen und zahlreichen neuen Mietverträgen. Auch der Infrastrukturfonds BAC InfraTrust 5 des Berliner Emissionshauses BAC Berlin Atlantic Capital zählt zu den Gewinnern.
American Tower, der größte US-Mastbetreiber, hat im 3. Quartal die Erwartungen der Analysten deutlich übertroffen. Die Einnahmen fielen deutlich höher aus als prognostiziert, da American Tower zahlreiche neue

Geschädigten Lehman-Anlegern droht die Verjährung ihrer Ansprüche

"Die Ansprüche tausender Lehman-Geschädigter
drohen in den nächsten Wochen und Monaten zu verjähren." Das sagt
Leif Frederich, Geschäftsführer der Kochan Prozesskostenfinanzierung
GmbH mit Sitz in Hamburg. Das Unternehmen finanziert
Rechtsstreitigkeiten.

Bei sämtlichen Lehman- Geschädigten findet noch die Regelung des §
37a WpHG Anwendung. Dies bedeutet: Ansprüche gegen Banken, die Lehman
-Zertifikate vermittelt haben verjä