Colordyne ernennt Delphax Technologies zum Hauptvertriebspartner für sein Hochgeschwindigkeits-Farbdrucksystem der Produktionsklasse auf der drupa

Colordyne
Technologies (CDT), ein Hersteller von
Hochgeschwindigkeits-Farbdrucksystemen, gab im Rahmen der drupa 2012
mit Stolz bekannt, dass es den globalen Hersteller digitaler
Hochgeschwindigkeitsdruckgeräte Delphax Technologies, Inc. als
seinen Hauptvertriebspartner für das Colordyne CDT-1600
PC-Drucksystem der Produktionsklasse ausgewählt hat.

(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20120503/CG00769LOGO
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Delphax ist

Außerordentliche Hauptversammlung

Außerordentliche Hauptversammlung

Dem Vorstand der First Sensor AG ist heute ein schriftliches Verlangen des Aktionärs Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH c/o DPE Deutsche Private Equity GmbH, München, gemäß § 122 Absatz 1 Aktiengesetz zugegangen, mit welchem die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gefordert wird.
Auf der einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung soll Beschluss gefasst werden, alle drei, von den Aktionären der Gesellschaft gewähl

EANS-Hauptversammlung: DVB Bank SE / Einberufung der Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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DVB Bank SE

Sitz: Frankfurt am Main
Wertpapierkennnummer: 804 550
ISIN: DE0008045501

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
am 13. Juni 2012

Wir laden unsere Aktionäre zur Ordentlichen Hauptversammlu

EANS-Hinweisbekanntmachung: PNE WIND AG / Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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Hinweisbekanntmachung für Finanzberichte übermittelt durch euro adhoc mit
dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Hiermit gibt die PNE WIND AG bekannt, dass folgende Finanzberichte
veröffentlicht werden:

Bericht: Konzern-Quartalsfinanzbericht innerhalb des 1. H

Detektei Lentz deckt Lohnfortzahlungsbetrug bei Fachanwalt auf

Detektei Lentz deckt Lohnfortzahlungsbetrug bei Fachanwalt auf

Dass Lohnfortzahlungsbetrug kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist, die das betroffene Unternehmen schädigt, scheint nicht allen Arbeitnehmern klar zu sein: Kaum anders möchte man das immer wieder kehrende Phänomen des Krankfeierns, Blaumachens und Schwänzen von Arbeitnehmern verstehen. Um soüberraschender ist in diesem Zusammenhang jedoch ein aktueller Fall der Wirtschaftsdetektei Lentz, bei dem selbst ein als Fachanwalt angestellter Rechtsanwalt einer namhafte