Ist ein neuer Auftrag da, stürzt man sich gerne in die Arbeit. Wichtige Fragen, wie z. B. wer der Vertragspartner ist, werden dann aber vergessen, zuvor zu klären.
Name und Rechtsform
Wichtig ist hier bereits, wie der Kunde genau heißt: Handelt es sich um eine Einzelfirma, eine GmbH, Aktiengesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Nicht nur um zu wissen, wer Vertragspartner ist, sondern auch, wen man später in Anspruch nehmen kann, ist
Bitkom-Stellungnahme zur steuerlichen FuE-Förderung zeigt große Chancen für Mittelstand und Start-ups
Bundesrat berät morgen über Antrag zur steuerlichen Forschungsförderung
Deutschland braucht eine steuerliche Forschungsförderung, um bei der digitalen Transformation mit Ländern wie China oder den USA weiter auf Augenhöhe zu bleiben. Das erklärt der Digitalverband Bitkom im Vorfeld der morgigen Bundesratssitzung, bei der
WohnPortal Plus bringt Senioren sowie Menschen mit Handicap und Betreuungsbedarf mit Pflegedienstleistern und den Anbietern von geeignetem Wohnraum zusammen
Ein Hacker sorgt derzeit regelmäßig für Schlagzeilen: Unter den Pseudonymen Tessa88 und Peace verkauft er immer wieder riesige Pakete mit Nutzerdaten verschiedenster Dienste zu besonders günstigen Preisen. Zuletzt standen knapp 33 Millionen Login-Daten zu Twitter-Konten für nur rund 5.000 Euro in Bitcoin zum Verkauf. Eine Analyse der gekaperten Kennwörter ergab jetzt, dass viele dieser Kennwörter geradezu lächerlich einfach waren. Grund genug, sich einma
Fünf Reifegrade geben Aufschluss über Digitalisierungsgrad / Weniger als die Hälfte der Unternehmen befindet sich in der Digitalisierungsphase oder gilt als digitalisiert
Die UEFA hat sich die Marke ?EURO2016? eintragen lassen. Will man mit dem Begriff ?EURO2016? werben, riskiert man eine (sehr teure) Abmahnung; das gilt übrigens für alle fremden Marken.
Grundsätzlich verboten ist
? eine fremde Marke so zu nutzen, dass Dritte glauben könnten, man stünde mit dieser Marke in Verbindung; juristisch spricht man von der sogenannten Verwechslungsgefahr (siehe § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz), oder
? den guten Ruf ei