Eigentlich einübliches Verfahren. Newsticker wie Golem [1] berichtenüber eine Sicherheitslücke und das (von uns eigentlich sehr geschätzte) Virtuelle Datenschutzbüro [2] bemüht die Zwischenablage, um auch darüber zu berichten. Doch was ist diesmal anders? Der Umstand, dass es gar keine Sicherheitslücke gibt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 06.10.2011 einen Händler zu Lizenzzahlungen an Microsoft verpflichtet, der an konkrete PCs gebundene Windows-Versionen (sogenannte OEM-Software) aufgekauft und dann eigenständig weiterverkauft hatte. Der markenrechtliche Erschöpfungsgrundsatz greife nicht, wenn der Händler die Software nachträglich mit einem Echtheitszertifikat versehe, das zwar ebenfalls vom Markeninhaber stamme, aber nicht der betreffenden Software konkre
Der Mobilfunkbetreiber Orange Cote d–Ivoire hat sein
Orange-Money-Angebot mit der Implementierung einer gemeinsamen Lösung
von Sicap und Wincor Nixdorf erweitert.Kunden in der grössten Stadt
des Landes Abidjan können nun problemlos Geld mit der "Mobile Wallet"
Funktion ihrer Handys am Gedlautomaten abheben oder einzahlen.
Viele der Orange-Kunden benötigen dank der "mobilen Geldbörse"
kein Bankkonto mehr. Sicaps Easy-Cash-Geldautomaten verbess