OLG Bremen sieht auch nach VW Software-Update Gefahr von weiteren Schäden

Mit Urteil vom 15.01.2021 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen den von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Klägern Schadensersatz in Höhe von 35.939,83 EUR zugesprochen und zudem die Feststellung getroffen, dass die Volkswagen AG auch für etwaige Folgeschäden haftet (Az: 2 U 9/20). So bestehe auch nach dem Aufspielen eines durch VW entwickelten Software-Updates bei VW-Modellen mit dem […]