Kein Fahrtenbuch ohne Tankbelege

Kein Fahrtenbuch ohne Tankbelege

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass in einem aktuellen Urteil vom 15. Dezember 2022 – VI R 44/20 der Bundesfinanzhof (BFH) keinen Raum für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode sieht, wenn die Aufwendungen für das Fahrzeug teilweise geschätzt werden.

Das Urteil schließt eine Schätzung von belegmäßig nicht nachg

Wie steht es um die Sicherheit von Gesundheits-Apps-

Wie steht es um die Sicherheit von Gesundheits-Apps-

Kalorien tracken, an die Einnahme von Medikamenten erinnert werden oder die Herzfrequenz überwachen – mithilfe von Gesundheits-Apps ist es heute möglich, die eigene Gesundheit digital zu managen. Gleichzeitig häufen sich jedoch die Meldungen über Sicherheitslücken und aufgedeckte Schwachstellen. Kritisch wird das vor allem dann, wenn sensible Daten im Spiel sind.
Als digitaler Helfer ist das eigene Smartphone für viele aus dem Alltag wohl nicht mehr wegzudenke

TÜV NORD stellt erstes Zertifikat nach IEC 62351-3 aus

TÜV NORD stellt erstes Zertifikat nach IEC 62351-3 aus

Mit KON?AR Digital hat über TÜV NORD erstmals ein Unternehmen den Prüf- und Zertifizierungsprozess nach dem internationalen Standard IEC 62351-3 erfolgreich durchlaufen. Im Rahmen des Pilotprojektes hat die TÜV Informationstechnik (TÜVIT) die Software-Lösung PROZA Station des kroatischen Industrieunternehmens zunächst auf ihre IT-Sicherheit hin überprüft. Im Anschluss daran erfolgte die abschließende Zertifizierung durch TÜV NORD CERT.
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Private Nutzung eines betrieblichen Handys

Private Nutzung eines betrieblichen Handys

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist auf das Urteil (v. 23.11.2022, VI R 50/20, veröffentlicht am 16.2.2023) des Bundesfinanzhof (BFH) hin, indem es heißt: "Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobil