Hinweisgeberschutzgesetz – Angebot von C&S

Hinweisgeberschutzgesetz – Angebot von C&S

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft, um einen umfassenden Schutz von WhistleblowerInnen sicherzustellen. Das Ziel ist es, das Risiko von Repressalien für Menschen zu senken, die auf Missstände in ihrem Unternehmen oder in ihrer Behörde hinweisen. Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigte müssen sichere interne Hinweisgebersysteme betreiben. Für Unternehmen mit über 250 MitarbeiterInnen gilt die Umsetzungspflicht ab dem