Vorerst keine Nachtflüge am Frankfurter Flughafen / Flughafenverband ADV kritisiert den Entscheid des VGH Hessen

Für den Frankfurter Flughafen soll es vorerst keine
Nachtflüge geben. So entschied am heutigen Dienstag der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Mit dem bevorstehenden
Winterflugplan sollen demnach in Frankfurt zwischen 23:00 Uhr und
5:00 Uhr morgens keinerlei Starts und Landungen erlaubt sein. "Eine
derartige Regelung ist ein herber Schlag für den Wirtschaftsstandort
Deutschland", sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des
Flughafenverbande