Saarbrücker Zeitung: Jeder dritte Taxi-Fahrer lebt von Hartz IV – Linke: Mindestlohn überfällig

Angestellte Taxifahrer zählen nach einem
Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Samstag-Ausgabe) zu den am
schlechtesten bezahlten Beschäftigten in Deutschland. Jeder Dritte
von ihnen verdient so wenig, dass er zusätzlich auf Hartz IV
angewiesen ist. Das Blatt beruft sich dabei auf eine aktuelle
Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Demnach sind von den rund 100.000 bei der BA registrierten
Arbeitnehmern im Taxi-Gewerbe 33.000 so genannte

Neuigkeiten von unseren Kooperationspartnern, sowie internationalen Organisationen und Behörden im Bereich des Intellectual Property

In diesem Monat möchten wir Sie in unserer internationalen Rubrik unter anderem über die Newsletter der International Trademark Association, sowie der World Intellectual Property Organisation informieren. Des Weiteren möchten wir Ihnen einige interessante Themen aus der World Intellectual Property Review vorstellen.

Saarbrücker Zeitung: SPD warnt Union vor Aktionismus beim Schutz vor Dschihadisten

Der innenpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, hat die Union bei Maßnahmen
gegen Dschihadisten vor Aktionismus gewarnt. Lischka sagte der
"Saarbrücker Zeitung" (Freitagausgabe): "Gegen Terrorismus müssen wir
entschieden vorgehen. Aber wir werfen dabei den Rechtsstaat nicht
über Bord." Sonst würde man "gerade den Provokationen der Islamisten
in die Falle gehen".

Lischka betonte mit Blick auf ein von der Un

Neues vom Geburtstagszug: OLG Schleswig verneint Urheberrechtsschutz

In seiner Entscheidung vom 13. November 2013 (Az. I ZR 143/12) verabschiedete sich der BGH von einer jahrzehntelang gefestigten Rechtsprechung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst. Demnach seien bei Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen an die Schöpfungshöhe des Werkes zu stellen, als bei Werken der zweckfreien Kunst. Bei Werken der angewandten Kunst handelt es sich um Solche, welche einem Gebrauchszweck dienen, z. B. M&ou

Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel im Zivilverfahren

Im letzten Newsletter berichtete der Autor bereits über eine Entscheidung des VG Ansbach hinsichtlich der Zulässigkeit von Dashcams unter den Gesichtspunkten des Datenschutzrechts. In einem derzeit anhängigen Zivilverfahren hat sich das Amtsgericht München ebenfalls mit dieser Fragestellung beschäftigt und hierzu umfangreich Stellung genommen.