Für Arbeitsuchende gibt es Möglichkeiten ihr Leben neu zu bestimmen, denn Deutschland gehört zu den Ländern mit den meisten Förderungen und Unterstützungen für Existenzgründer in der EU.
„Finanztest“, die Zeitschrift der unabhängigen Stiftung Warentest hat in Ausgabe 3/2011 verschiedene Steuerprogramme getestet. Steuerexperten und sieben Laien ohne Kenntnisse im Steuerrecht prüften neun Programme auf Herz und Nieren. Die Steuer-Spar-Erklärung 2011 ging mit der Gesamtnote 1,7 als einer von zwei Siegern aus dem Vergleich hervor. Der Hersteller, die Akademische Arbeitsgemeinschaft, ist Teil des Informationsdienstleisters Wol
Wer frühzeitig und gründlich den Verkauf des eigenen Unternehmens plant, kann entscheidende Steuervorteile für sich nutzen. In einem Unternehmen stecken Herzblut und jede Menge Arbeit, eine Fülle von Ideen und nicht zuletzt die über Jahre getätigten Investitionen. All dies fließt in die Vorstellungen vom Verkaufspreis ein, wenn sich die Eigentümer einmal von ihrem Unternehmen trennen. Eine wichtige Rolle spielen aber auch die für die
Veräuß
AMADEE 3.0 ist eine Software für die Modellierung und Analyse von Geschäftsprozessen. Im Gegensatz zu gängigen Notationen stellt AMADEE 3.0 die Unternehmensprozesse als Service-Beziehungen dar. Dadurch wird die Bedeutung der Schnittstellen zwischen den Prozessbeteiligten sowie deren Verantwortlichkeiten deutlich.
Unternehmen investieren zu wenig in Kundenservice. / Unzufriedene Kunden können nicht gehalten werden. / Problem: Kostenreduzierung steht im Fokus wirtschaftlichen Handelns. / Wachstum nur durch Kunden möglich. / Weitere Informationen unter http://jschuessler.de.
Der Bundesfinanzhof hat sich in drei Urteilen vom 11. November 2010 (Aktenzeichen: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) mit der Frage beschäftigt, ob Tankkarten, Tankgutscheine und Geschenkgutscheine einkommensteuerlich als Barlohn oder als Sachbezug zu behandeln sind. Letzterer bleibt nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bis zur Höhe von monatlich 44 Euro steuerfrei. Mit den neuen Urteilen hat der BFH seine bisherigen Grundsätze für die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachloh