Der Arbeitskreis Zensus hat am Donnerstag zusammen
mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte [1] einen Eilantrag [2] beim
Bundesverfassungsgericht gegen die überflüssige und gefährliche
Übermittlung von Meldedaten für einen Zensus-Testlauf gestellt. Der
NRW-Landesvorsitzende der PIRATEN, Frank Herrmann, ist einer der
Antragsteller aus dem Arbeitskreis Zensus: „Es ist schon
abenteuerlich, dass die Behörden acht Jahre nach dem letzten Zensus
immer noch kein Verfahren entwickelt haben, um für die Statistik
große Datenmengen zu übertragen. Mit der Übermittllung aller
Meldedaten, einschließlich der für jeden Bürger einmaligen
Ordnungsnummer in eine zentrale Datenbank, entsteht genau das, was es
nie geben sollte: ein zentrales Personen-Register. Zwei Jahre lang
soll die Statistikbehörde mit den Original-Daten, ohne jegliche
Anonymisierung, nicht näher bezeichnete Tests im Vorfeld des Zensus21
durchführen. Völlig offen ist, ob auch andere mit den Daten
experimentieren dürfen. Der Gesetzgeber stellt hier alle
Anforderungen an Datenschutz und Datensparsamkeit auf den Kopf!“
Quellen/Fußnoten:
[1] https://freiheitsrechte.org/zensus-2021/
[2] http://ots.de/cY6Ui0
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