Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und
Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) abgelehnt. Damit
ist das Gesetz vorerst gescheitert. Der Deutsche Kinderschutzbund
Bundesverband e.V. (DKSB) sieht nun die Bundesregierung in der
Verantwortung, umgehend tätig zu werden.
Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes: „Dass
es im Bundesrat keine Mehrheit für die Anrufung des
Vermittlungsausschuss gab, ist bedauerlich. Wir erwarten, dass die
Bundesregierung nun ihrer Verantwortung nachkommt und selbst den
Vermittlungsausschuss anruft. Denn die Bundesregierung muss nun alles
tun, damit dieses wichtige Gesetz zustande kommt.“Der Deutsche
Kinderschutzbund sieht gute Chancen für einen Kompromiss. Hilgers:
„Wie von allen Fachleuten gefordert, soll die Finanzierung der
Familienhebammen nicht befristet aus dem Etat des
Familienministeriums erfolgen, sondern endgültig durch neue
Regelungen im Sozialgesetzbuch V Gesetzliche Krankenversicherung
sichergestellt werden. Familienhebammen sind eine seit Jahren
bewährte Institution und müssen nicht mehr in einem befristeten
Modellversuch erprobt werden.“
Außerdem fordert der DKSB, in einem Vermittlungsverfahren auch
die Rechte der Kinder zu stärken, indem sie einen eigenen
Beratungsanspruch bekommen.
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