Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt im
Gesundheitskapitel die richtigen Schwerpunkte. „Sektorübergreifende
Versorgung, Digitalisierung, Pflegepersonalbedarf,
Qualitätsoffensive, Beitragsgerechtigkeit – das sind die Felder, auf
denen wir endlich vorankommen müssen“, betont Martin Litsch,
Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
Die medizinische Versorgung in Deutschland verharre in starren
Sektoren und produziere zu viele Qualitäts- und Effizienzverluste.
Deshalb sei die geplante Initiative zur stärkeren Vernetzung und
Zusammenarbeit überfällig. „Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass
der Koalitionsvertrag mehr Wettbewerbsinstrumente vorsieht und die
Krankenkassen nicht nur als Zahler aufruft.“ Die AOK werde auf jeden
Fall ihre Gestaltungsspielräume nutzen und mit weiteren Initiativen
die Qualitätsorientierung und Digitalisierung im Gesundheitswesen
vorantreiben.
Vollkommen plausibel sei es, die nachhaltige Verbesserung der
Personalsituation in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen zum
Schlüsselthema zu machen. „Wir müssen dabei sichergehen, dass
zusätzlich aufgebrachte Mittel allein dem Pflegepersonal zugutekommen
und nicht etwa auf dem Konto von Pflegeheimbetreibern oder in der
medizinischen Ausstattung landen.“ Dass der Koalitionsvertrag das
Bekenntnis zur Qualitätsorientierung im Krankenhaus noch einmal
bekräftige, sei aus AOK-Sicht ebenfalls zu begrüßen. Zugleich mahnt
Litsch: „Das Thema Qualität darf aber nicht als Vorwand dazu dienen,
bei der Neuordnung der Krankenhauslandschaft nachzulassen oder gar
das Selbstkostendeckungsprinzip über die Hintertür einzuführen.
Qualität muss der Motor für echte Strukturveränderungen sein.“
Auch im Bereich der Finanzierung erkennt Litsch eine
ordnungspolitisch vernünftige Handschrift. „Bei der Weiterentwicklung
des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs stützen sich die
Koalitionäre konsequent auf das Gutachten des Expertenbeirats des
Bundesversicherungsamtes.“
Sinnvoll sei auch die geplante schrittweise Anhebung der Beiträge
für Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln sowie die
Absenkung der Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine
Selbstständige. „Alle diese Maßnahmen stärken die Finanzarchitektur
und sorgen im Endeffekt für mehr Beitragssatzgerechtigkeit.“
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