Kodexkommission: Bindende gesetzliche Hauptversammlungsentscheidung wirdüberhöhte Vorstandsbezüge nicht verhindern

Die Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex spricht sich weiterhin gegen den Gesetzentwurf der
Bundesregierung aus, wonach künftig die Hauptversammlungen jährlich
über die Vorstandsbezüge verbindlich abstimmen sollen. „Es ist zu
bezweifeln, ob die Aktionärsentscheidung in der Hauptversammlung
überhöhte Vorstandsbezüge verhindern wird“, so Klaus-Peter Müller,
Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex auf der 12. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am
13. Juni in Berlin. Zur Vermeidung von Auswüchsen bei
Vorstandsvergütungen hat die Regierungskommission bei ihren neuen
Kodexempfehlungen vor allem auf mehr Transparenz und damit auf eine
verbesserte Entscheidungsgrundlage für Aufsichtsräte gesetzt. Dabei
wurden Standards von der Kommission entwickelt, die es bislang in
keinem anderen EU-Land gibt. Von einer weitergehenden, gesetzlichen
Regulierung der Höhe von Vorstandsvergütungen rät die
Regierungskommission ab. „Mit weitergehenden Eingriffen würden wir
vielleicht bestimmten gesellschaftspolitischen Erwartungen
entsprechen. Wir würden damit aber den weltweit tätigen Unternehmen
Fesseln anlegen. Das ist aber nicht die Aufgabe der
Regierungskommission“, so Klaus-Peter Müller.

Auf der Konferenz, die unter dem Titel „Nationale Regeln in
globalen Märkten“ steht, sprach sich Klaus-Peter Müller gegen
Bestrebungen für einen europäischen oder gar globalen Corporate
Governance Kodex aus. „Für einen Corporate Governance Kodex gilt wie
für Gesetze, dass er auf die nationalen Besonderheiten Rücksicht
nehmen muss.“ Alleine die Unterschiede bei der Unternehmensführung in
Europa zeigen, dass ein Europäischer Kodex nicht funktionieren würde.
Andererseits muss es nach Ansicht des Kommissionsvorsitzenden Ziel
sein, dass bei allen nationalen und regionalen Eigenheiten, möglichst
viele Gemeinsamkeiten bei dem Thema „Guter Unternehmensführung“
entwickelt werden. Global agierenden Unternehmen muss es einfacher
gemacht werden, den an Sie gestellten Anforderungen hinsichtlich
guter Unternehmensführung auch entsprechen zu können.

Die Notwendigkeit für eine stärkere Angleichung der Vorstellungen
von guter Unternehmensführung wird durch die Diskussion über
Vergütungen deutlich. „Gerade die Gehälterdebatte zeigt, wie
unterschiedlich weltweit immer noch gedacht und gehandelt wird. Es
gibt international oder europäisch kein ausreichendes
Grundverständnis in solchen Fragen. Schließlich können wir in
Deutschland die strengsten Vergütungsgesetze verabschieden. Auf die
Gehälter an Wall Street, Silicon Valley, Shanghai oder London haben
die neuen Regeln keinen Einfluss. Würden in Deutschland wesentlich
stärkere Fesseln für die Vorstandvergütung gelten als in anderen
Ländern, führte das zu Wettbewerbsverzerrungen mit der Gefahr, dass
die besten Kräfte abwandern – und zwar diejenigen mit internationalen
Hintergrund, die wir besonders brauchen“, so Klaus-Peter Müller in
Berlin.

Die europäische Wirtschaft sollte nach Ansicht des Vorsitzenden
der Regierungskommission bei einer internationalen Diskussion über
ein Grundverständnis von guter Unternehmensführung eine Führungsrolle
einnehmen.

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