(Korrektur von Formulierung: Richterbund stellt Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage / 04.01.2018, 13:33 Uhr)

Der Deutsche Richterbund hat das Schwarzfahren als
Straftatbestand in Frage gestellt.

Die Gerichte könnten entlastet werden, sagte der Vorsitzende des
Richterbundes, Jens Gnisa, im Inforadio des rbb:

„Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen
Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es
letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten.“

Er halte das nicht für richtig, betonte Gnisa: „Die Berliner
Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, und
gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen da nicht
zusammen.“

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