Im 3. Absatz muss es wie folgt richtig lauten:
Wurde den geschädigten (NICHT: betrogenen) Anlegern, die ihr Geld
zurückfordern, noch vor kurzem gute Chancen für die Rückzahlung der
Kapitalverluste aus den fondsgebundenen Lebensversicherungen
eingeräumt, so warnt nun der Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer
EAS vor einer möglichen Insolvenz der Versicherung, die aufgrund der
hohen Prozess- und Rückzahlungskosten droht.
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