Kosten durch Frostschäden steigen stark

Kosten durch Frostschäden steigen stark
 

Frostschäden an Wohngebäuden in Höhe von 3,6 Millionen Euro verzeichnet die R+V für die ersten drei Monate 2026 bei ihren Versicherten. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2025 summierten sich diese Schäden auf gerade einmal 600.000 Euro.

Strenger Frost und erheblicher Schneefall haben das Wetter zu Jahresbeginn 2026 geprägt. Besonders ungewöhnlich war der starke Schneefall im Norden Deutschlands. In Hamburg herrschten mit 25 Zentimeter hohem Schnee nahezu alpine Verhältnisse. „Sinken die Temperaturen für mehrere Tage unter den Gefrierpunkt, zieht das oft teure Schäden an Wohngebäuden nach sich“, berichtet Conny Flörcks von der R+V Versicherung. „Der eisige Jahresanfang schlägt sich deutlich in unserer Statistik nieder: Die Schäden durch Frost in den ersten drei Monaten 2026 sind mit 3,6 Millionen Euro sechsmal so hoch wie im gesamten Jahr 2025.“

Die Ursache: Frost hat eine enorme Sprengkraft. Lässt das gefrorene Wasser die Leitungen und Heizungsrohre platzen, droht ein massiver Wasserschaden am Gebäude. Und in der Folge kostspielige Reparaturen. „Dabei werden die Schäden häufig erst sichtbar, wenn das Eis taut und das Wasser sich in den Wänden ausbreitet“, erklärt die R+V-Expertin für Wohngebäudeversicherung.

Noch strengere Kälte gab es Deutschland zuletzt im Winter 2020/2021: Der Deutsche Wetterdienst berichtete damals von „lange nicht erlebter eisiger Kälte“ und nächtlichen Temperaturen bis -26 Grad. Entsprechend verzeichnet die R+V im Jahr 2021 Frostschäden an Wohngebäuden in Höhe von 6,2 Millionen Euro.

Die Heizung im Winter nie ganz abschalten

Doch wie lässt sich das Risiko für Frostschäden mindern? „Oft reichen schon einfache Vorsorgemaßnahmen und dafür ist jetzt genau die richtige Zeit“, weiß Conny Flörcks. Sie empfiehlt: Bei Leitungen im Freien oder in unbeheizten Räumen bereits vor dem ersten Frost das Wasser ablassen. Lässt sich die Leitung nicht abstellen, hilft eine zusätzliche Dämmung. Während der Kälteperiode sollte die Heizung nie ganz abgestellt werden – auch nicht während des Winterurlaubs.

Auch wenn eine Leitung bereits eingefroren ist, kann noch der schlimmste Schaden verhindert werden. „Man sollte sofort die Wasserleitung am Haupthahn abstellen und dann das Gebäude auf Temperaturen von mehr als 5 Grad heizen“, erklärt Flörcks. Dann gilt es, den Auftauprozess zu überwachen, um ein mögliches Leck schnell zu orten. Hier lohnt sich ein Blick auf die Wasseruhr: Läuft sie trotz geschlossener Wasserhähne, ist das ein Hinweis auf ein größeres Leck.

Platzt eine Wasserleitung, sollten die Betroffenen das schnell ihrer Versicherung melden. Für Schäden am Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Kleidung übernimmt die Hausratversicherung.

Pressekontakt:

Gesa Fritz
Konzern-Kommunikation
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