
Hannover, 15. Oktober 2026. Prozesskosten schnell ermitteln und im Mandantengespräch verständlich erläutern: Dafür stellt fachanwalt.de einen kostenlosen RVG-Rechner bereit. Anwälte und Kanzleimitarbeiter können mit wenigen Angaben die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten berechnen und prüfen, wie sich beispielsweise eine Berufung oder ein gerichtlicher Vergleich auf das Kostenrisiko auswirkt. Die Ergebnisse lassen sich anschließend für die Kanzleiakte aufbereiten oder direkt an Mandanten weitergeben. Der Prozesskostenrechner läuft im Browser und erfordert kein Benutzerkonto.
Prozesskosten mit dem RVG-Rechner berechnen und unterschiedliche Verfahrenswege prüfen
Der RVG-Rechner berücksichtigt die außergerichtliche Vertretung sowie die erste Instanz, Berufung und Revision. Als Grundlage für eine erste Berechnung dienen unter anderem der Streitwert und die ausgewählten Verfahrensabschnitte. Die Ausgabe schlüsselt die Kosten nach eigenem Anwalt, gegnerischem Anwalt und Gericht auf. Damit wird nachvollziehbar, welche Positionen in die Gesamtsumme einfließen und welches Kostenrisiko bei vollständigem Unterliegen besteht.
Über eine zuschaltbare Profi-Ansicht lässt sich die Berechnung an die jeweilige Angelegenheit anpassen. Anwälte können Gebührensätze und Auslagen verändern, für jede Instanz einen eigenen Streitwert festlegen sowie den Vorsteuerabzug beider Parteien berücksichtigen. Auch die Vertretung mehrerer Auftraggeber kann einbezogen werden.
Wird die Option „Endet mit Vergleich“ ausgewählt, ergänzt der Rechner die Einigungsgebühr auf beiden Seiten. Bei einem entsprechenden Vergleich in erster Instanz reduziert sich die angesetzte Gerichtsgebühr von 3,0 auf 1,0. So können Kanzleien die Kostenfolgen verschiedener Verfahrensverläufe durchspielen. Das hilft etwa, wenn in der Berufung nur noch ein Teilbetrag der ursprünglichen Forderung verfolgt wird oder ein Vergleich zur Diskussion steht.
„Wer einem Mandanten nur eine Gesamtsumme nennt, beantwortet oft noch nicht die entscheidende Frage: Welche Kosten entstehen, wenn der Streit weitergeht, ein Vergleich geschlossen wird oder sich der Streitwert ändert? Gerade diese Varianten müssen sich im Beratungsgespräch schnell und verständlich darstellen lassen“, sagt Sebastian Einbock, Jurist und Geschäftsführer der Einbock GmbH, die das juristische Online-Portal fachanwalt.de betreibt.
Kostenaufstellungen für Mandantengespräche, E-Mails und Akten
Die berechneten Ergebnisse können unmittelbar in die weitere Kanzleiarbeit einfließen. Die Kostenaufstellung lässt sich kopieren und beispielsweise in eine E-Mail an den Mandanten einfügen. Für einen Ausdruck können ein Aktenzeichen oder ein Mandantenbezug ergänzt werden, um die Berechnung der betreffenden Angelegenheit zuzuordnen.
Zusätzlich lässt sich jede Berechnungsvariante über einen Link weitergeben. Dieser stellt beim Aufruf die zuvor gewählten Einstellungen wieder her. Anwalt und Mandant haben dadurch Zugriff auf dieselbe Berechnungsgrundlage. Eine erneute Eingabe von Streitwerten, Gebühren oder Verfahrensabschnitten entfällt.
Berechnungsbeispiel: Kostenrisiko bei 10.000 Euro Streitwert
Wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen, zeigt eine Beispielberechnung für einen gewöhnlichen Zivilprozess mit vorgerichtlicher Tätigkeit und erster Instanz. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro beträgt das Kostenrisiko unter den zugrunde gelegten Einstellungen insgesamt 5.304,12 Euro, wenn eine Partei vollständig unterliegt und die gesetzlichen Kosten tragen muss.
Auf den eigenen Anwalt entfallen dabei 2.491,62 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus 1.032,44 Euro für die außergerichtliche Tätigkeit und 1.459,18 Euro für die erste Instanz zusammen. Hinzu kommen 1.963,50 Euro für den gegnerischen Anwalt und 849 Euro Gerichtskosten. Die getrennte Darstellung bietet eine konkrete Grundlage, um den finanziellen Umfang des Verfahrens mit dem Mandanten zu besprechen.
Gebühren nach RVG und GKG mit getrennt wählbaren Rechtsständen
Der Prozesskostenrechner berechnet die gesetzlichen Gebühren auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG). Er enthält die seit dem 1. Juni 2025 geltenden Gebührentabellen. Für die Bearbeitung älterer Mandate können außerdem frühere Rechtsstände ausgewählt werden.
Die maßgebliche Rechtslage lässt sich für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten unabhängig voneinander einstellen. Damit berücksichtigt der Rechner, dass unterschiedliche Zeitpunkte ausschlaggebend sein können: Bei der Anwaltsvergütung kommt es grundsätzlich auf die Erteilung des unbedingten Auftrags an, bei den Gerichtskosten einer Klage oder eines Rechtsmittels auf den Eingang bei Gericht.
Ergänzend stehen auf der Website RVG-Gebührentabellen und Erläuterungen zu einzelnen Gebührenpositionen zur Verfügung. Dazu gehören Informationen zur Anrechnung der Geschäftsgebühr, zur Einigungsgebühr und zur Vertretung mehrerer Auftraggeber.
Der kostenlose Prozesskostenrechner ist unter www.rvg-rechner.org verfügbar.