Krings/Heveling: Warnhinweise statt Internetsperren

Anfang nächster Woche wird die mit Spannung
erwartete Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie zur Machbarkeit von Warnhinweisen erwartet. Dazu erklären
der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter für das
Urheberrecht im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Kultur und
Medien, Ansgar Heveling:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt gesetzliche Internetsperren
zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ab. Gerade
die Breitbandstrategie der Bundesregierung zeigt, dass der
Internetzugang inzwischen zur Grundversorgung der Bürger gehört und
daher auch nicht gesetzlich gesperrt werden darf. Das darf aber kein
Freifahrtschein für Diebe und Betrüger im Netz sein. Deshalb müssen
auch die Internet Service Provider (ISPs) ihre Mitverantwortung für
die Kriminalitätsbekämpfung im Netz ernster nehmen.

Die Entscheidung des EuGH vom 24.11.2011 („Scarlet Extended“) hat
eine einseitige Verpflichtung von Internet Service Providern (ISPs)
zur „Deep packet inspection“ und zu Filtermaßnahmen abgelehnt,
gleichzeitig aber deutlich gemacht, dass den Providern Maßnahmen
aufgegeben werden können, die nicht nur begangene Rechtsverletzungen
beenden, sondern auch neuen Verletzungen vorbeugen. Bei einer
Abwägung zwischen der unternehmerischen Freiheit und den daraus sich
ergebenden Risiken für die Rechteinhaber gibt es keine Sonderstellung
für ISPs. Entsprechend müssen die Telekommunikationsunternehmen
endlich ihrer Verantwortung nachkommen.

Die Vereinbarung in den Vereinigten Staaten zwischen der
Filmwirtschaft, vertreten durch die Recording Industry Association of
America (RIAA) und die Motion Picture Association of America (MPAA),
und den großen Providern zeigen, dass eine Verhandlungslösung möglich
ist. Danach verpflichten sich die Provider bei den ersten vier
Urheberrechtsverletzungen einen Warnhinweis zu verschicken. Nach
diesen Warnungen kommt es zu Sanktionen wie z.B. einer Drosselung der
Bandbreite oder einer Sperrung bestimmter Seiten oder sogar zu einer
Kündigung des Internet-Zugangs.

Datenschutzkonforme und automatisch generierte Warnhinweise sind
ein praktikables und verfassungsrechtlich unbedenkliches Instrument
zur Stärkung des Bewusstseins für den Wert Geistigen Eigentums. Die
Internet Service Provider in dem Bundeswirtschaftsministerium
moderierten „Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der
Bekämpfung der Internetpiraterie“ bislang jedoch jedes Modell
abgelehnt. Eine unabhängige Studie der Kölner Forschungsstelle für
Medienrecht wird vielleicht die letzte Chance zu einer durch die
Rechteinhaber und die Telekommunikationsunternehmen selbstbestimmten
Lösung sein. Scheitert auch dieser Anlauf, muss der Staat die Rechte
der Kreativen durch staatliche Regulierungen und durch eine
gesetzliche Verschärfung der Providerhaftung schützen.“

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 25.
Mai 2011 eine vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von
Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei
Urheberrechtsverletzungen ausgeschrieben und an die Kölner
Forschungsstelle für Medienrecht vergeben. Das Ergebnis der Studie
wird Anfang nächster Woche vorgelegt.

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