– Gastmesse Euromold wehrt sich erfolgreich gegen 
     rechtswidriges Vorgehen der Messe Frankfurt zum Aufbau einer 
     eigenen Konkurrenzmesse     
   – Widerrechtliche Versendung von E-Mails sowie Verletzung 
     des Datenschutzrechtes     
   – Verstoß gegen internationale Compliance-Regularien: Die 
     Messe Frankfurt hat den eigenen Kunden mit rechts- und 
     sittenwidrigen Mitteln massiv geschädigt     
   – Schadensersatzklagen gegen Messe Frankfurt eingereicht   
   Das Landgericht Frankfurt hat den Widerspruch der Messe Frankfurt 
GmbH und zweier ihrer Tochterfirmen gegen eine einstweilige Verfügung
wegen widerrechtlicher Versendung von E-Mails und Verstößen gegen das
Datenschutzrecht zurückgewiesen. Die einstweilige Verfügung ist einer
von mehreren rechtlichen Schritten, die die Demat GmbH, 
Veranstalterin der Euromold, gegen die Messe Frankfurt eingeleitet 
hat. Demat hat wegen des rechtswidrigen Vorgehens der Messe Frankfurt
mittlerweile auch Schadensersatzklagen gegen die Messe Frankfurt bei 
Gericht anhängig gemacht.
   „Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Mandantin erneut 
Recht gibt. Denn die Messe Frankfurt greift mit rechtswidrigen und 
extrem aggressiven Methoden die bisherige Gastmesse Euromold an, um 
eine eigene Konkurrenzmesse (formnext) aufzubauen. Die Euromold ist 
seit über 20 Jahren die weltgrößte Messe dieser Art und wurde durch 
die rechtswidrige Vorgehensweise der Messe Frankfurt in erheblichem 
Maß geschädigt. Das Urteil des LG Frankfurt ist darüber hinaus für 
die gesamte Messe-Branche von großer Bedeutung. Messeveranstalter 
müssen sicher sein, dass die der Messe zur Verfügung gestellten Daten
sicher sind und nicht zu eigenen Zwecken genutzt werden. Zumindest in
rechtlicher Hinsicht hilft auch insoweit das Urteil des LG 
Frankfurt“, sagt Christian Kusulis, Anwalt der Kanzlei Graf von 
Westphalen, der die Veranstalter der Euromold zusammen mit seinen 
Kollegen Dr. Süß und Schuhmann vertritt. Darüber hinaus haben die 
Anwälte für Demat Schadensersatzklagen gegen die Messe Frankfurt 
eingereicht.
   „Die Messe Frankfurt GmbH und ihre Tochterunternehmen haben durch 
diese Vorgänge international gültige Standards verletzt“, so Kusulis.
Denn die Messe Frankfurt GmbH hatte während der laufenden Euromold 
2014 
   – Werbemails für die eigene Konkurrenzmesse an die Aussteller der 
     Euromold geschickt und dabei rechtswidrig Adressdaten ihres 
     Kunden Demat verwandt, 
   – Euromold-Aussteller auf ihren Messeständen persönlich 
     kontaktiert und für die eigene Konkurrenzmesse akquiriert, 
   – über Nacht in den Hallen der laufenden Euromold Flyer der 
     eigenen Konkurrenzmesse auf den Messeständen der 
     Euromold-Aussteller ausgelegt, 
   – auf der Abschluss-Pressekonferenz der Euromold für die 
     Konkurrenzmesse akquiriert, 
   – an allen Hallen-Ein- und Ausgängen der laufenden Euromold 
     zahlreiche Plakate der Konkurrenzveranstaltung aufgestellt. 
   Zudem hatte die Messe Frankfurt GmbH bereits Monate vor der 
Euromold im Jahr 2014 zahlreiche Aussteller für eine Studie zur 
geplanten ersten Durchführung der eigenen Konkurrenzmesse 
angesprochen und vergeblich versucht, für diese den Markennamen 
„mold+form“ anzumelden.
Messe Frankfurt verletzt Subsidiaritätsprinzip
   In der mündlichen Verhandlung wurde ferner eine fehlende Befugnis 
der Messe Frankfurt zur Durchführung der Messe formnext und das 
daraus folgende Verbot, die Messe durchzuführen, erörtert. 
Hintergrund ist, dass die Messe Frankfurt dem Land Hessen und der 
Stadt Frankfurt gehört und daher als sogenanntes „kommunales 
Unternehmen“ dem im Kommunalrecht verankerten Subsidiaritätsprinzip 
unterliegt. Danach dürfen sich kommunale Unternehmen wie die Messe 
Frankfurt nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn der öffentliche 
Zweck dies rechtfertigt und zudem kein privates Unternehmen zur 
Verfügung steht, dass den Zweck erfüllen könnte. „Vorliegend ist 
schon nicht ersichtlich, dass der öffentliche Zweck die Veranstaltung
der Messe gebietet. Zudem stand mit Demat ein Messeveranstalter 
bereit, der – anders als die insoweit völlig unerfahrene Messe 
Frankfurt – eine jahrzehntelagen Erfahrung mit dieser Branchenmesse 
hat“, sagt Anwalt Dr. Frank Süß abschließend.
   Die Demat GmbH begrüßte die Entscheidung des Landgerichts 
ausdrücklich. Nach zwei Jahrzehnten erfolgreicher Zusammenarbeit sei 
man von dem rechtswidrigen unlauteren Geschäftsgebaren der Messe 
Frankfurt sehr enttäuscht, das in der Messebranche mehr als 
ungewöhnlich sei. Man werde diese erneute Bestätigung zum Anlass 
nehmen, weitere rechtliche Schritte gegen die Messe Frankfurt und 
deren Messe formnext zu prüfen. Dies sei man auch den Austellern 
gegenüber schuldig, bei denen das Vorgehen der Messe Frankfurt 
ebenfalls auf Unverständnis gestoßen sei. Die Erfolgsgeschichte der 
Euromold werde man auch an einem neuen Messeplatz unbeirrt 
weiterschreiben.
Hintergrund:
   Die Euromold ist die von der mittelständischen Frankfurter Demat 
GmbH veranstaltete Weltmesse für Werkzeug-, Modell- und Formenbau, 
Design, Additive Fertigung und Produktentwicklung. Seit 21 Jahren 
wurde die EuroMold erfolgreich in Frankfurt durchgeführt und hat sich
in dieser Zeit zur weltgrößten Messe dieser Art entwickelt und 
etabliert.
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