Landgericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen Messe Frankfurt

– Gastmesse Euromold wehrt sich erfolgreich gegen
rechtswidriges Vorgehen der Messe Frankfurt zum Aufbau einer
eigenen Konkurrenzmesse
– Widerrechtliche Versendung von E-Mails sowie Verletzung
des Datenschutzrechtes
– Verstoß gegen internationale Compliance-Regularien: Die
Messe Frankfurt hat den eigenen Kunden mit rechts- und
sittenwidrigen Mitteln massiv geschädigt
– Schadensersatzklagen gegen Messe Frankfurt eingereicht

Das Landgericht Frankfurt hat den Widerspruch der Messe Frankfurt
GmbH und zweier ihrer Tochterfirmen gegen eine einstweilige Verfügung
wegen widerrechtlicher Versendung von E-Mails und Verstößen gegen das
Datenschutzrecht zurückgewiesen. Die einstweilige Verfügung ist einer
von mehreren rechtlichen Schritten, die die Demat GmbH,
Veranstalterin der Euromold, gegen die Messe Frankfurt eingeleitet
hat. Demat hat wegen des rechtswidrigen Vorgehens der Messe Frankfurt
mittlerweile auch Schadensersatzklagen gegen die Messe Frankfurt bei
Gericht anhängig gemacht.

„Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Mandantin erneut
Recht gibt. Denn die Messe Frankfurt greift mit rechtswidrigen und
extrem aggressiven Methoden die bisherige Gastmesse Euromold an, um
eine eigene Konkurrenzmesse (formnext) aufzubauen. Die Euromold ist
seit über 20 Jahren die weltgrößte Messe dieser Art und wurde durch
die rechtswidrige Vorgehensweise der Messe Frankfurt in erheblichem
Maß geschädigt. Das Urteil des LG Frankfurt ist darüber hinaus für
die gesamte Messe-Branche von großer Bedeutung. Messeveranstalter
müssen sicher sein, dass die der Messe zur Verfügung gestellten Daten
sicher sind und nicht zu eigenen Zwecken genutzt werden. Zumindest in
rechtlicher Hinsicht hilft auch insoweit das Urteil des LG
Frankfurt“, sagt Christian Kusulis, Anwalt der Kanzlei Graf von
Westphalen, der die Veranstalter der Euromold zusammen mit seinen
Kollegen Dr. Süß und Schuhmann vertritt. Darüber hinaus haben die
Anwälte für Demat Schadensersatzklagen gegen die Messe Frankfurt
eingereicht.

„Die Messe Frankfurt GmbH und ihre Tochterunternehmen haben durch
diese Vorgänge international gültige Standards verletzt“, so Kusulis.
Denn die Messe Frankfurt GmbH hatte während der laufenden Euromold
2014

– Werbemails für die eigene Konkurrenzmesse an die Aussteller der
Euromold geschickt und dabei rechtswidrig Adressdaten ihres
Kunden Demat verwandt,
– Euromold-Aussteller auf ihren Messeständen persönlich
kontaktiert und für die eigene Konkurrenzmesse akquiriert,
– über Nacht in den Hallen der laufenden Euromold Flyer der
eigenen Konkurrenzmesse auf den Messeständen der
Euromold-Aussteller ausgelegt,
– auf der Abschluss-Pressekonferenz der Euromold für die
Konkurrenzmesse akquiriert,
– an allen Hallen-Ein- und Ausgängen der laufenden Euromold
zahlreiche Plakate der Konkurrenzveranstaltung aufgestellt.

Zudem hatte die Messe Frankfurt GmbH bereits Monate vor der
Euromold im Jahr 2014 zahlreiche Aussteller für eine Studie zur
geplanten ersten Durchführung der eigenen Konkurrenzmesse
angesprochen und vergeblich versucht, für diese den Markennamen
„mold+form“ anzumelden.

Messe Frankfurt verletzt Subsidiaritätsprinzip

In der mündlichen Verhandlung wurde ferner eine fehlende Befugnis
der Messe Frankfurt zur Durchführung der Messe formnext und das
daraus folgende Verbot, die Messe durchzuführen, erörtert.
Hintergrund ist, dass die Messe Frankfurt dem Land Hessen und der
Stadt Frankfurt gehört und daher als sogenanntes „kommunales
Unternehmen“ dem im Kommunalrecht verankerten Subsidiaritätsprinzip
unterliegt. Danach dürfen sich kommunale Unternehmen wie die Messe
Frankfurt nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn der öffentliche
Zweck dies rechtfertigt und zudem kein privates Unternehmen zur
Verfügung steht, dass den Zweck erfüllen könnte. „Vorliegend ist
schon nicht ersichtlich, dass der öffentliche Zweck die Veranstaltung
der Messe gebietet. Zudem stand mit Demat ein Messeveranstalter
bereit, der – anders als die insoweit völlig unerfahrene Messe
Frankfurt – eine jahrzehntelagen Erfahrung mit dieser Branchenmesse
hat“, sagt Anwalt Dr. Frank Süß abschließend.

Die Demat GmbH begrüßte die Entscheidung des Landgerichts
ausdrücklich. Nach zwei Jahrzehnten erfolgreicher Zusammenarbeit sei
man von dem rechtswidrigen unlauteren Geschäftsgebaren der Messe
Frankfurt sehr enttäuscht, das in der Messebranche mehr als
ungewöhnlich sei. Man werde diese erneute Bestätigung zum Anlass
nehmen, weitere rechtliche Schritte gegen die Messe Frankfurt und
deren Messe formnext zu prüfen. Dies sei man auch den Austellern
gegenüber schuldig, bei denen das Vorgehen der Messe Frankfurt
ebenfalls auf Unverständnis gestoßen sei. Die Erfolgsgeschichte der
Euromold werde man auch an einem neuen Messeplatz unbeirrt
weiterschreiben.

Hintergrund:

Die Euromold ist die von der mittelständischen Frankfurter Demat
GmbH veranstaltete Weltmesse für Werkzeug-, Modell- und Formenbau,
Design, Additive Fertigung und Produktentwicklung. Seit 21 Jahren
wurde die EuroMold erfolgreich in Frankfurt durchgeführt und hat sich
in dieser Zeit zur weltgrößten Messe dieser Art entwickelt und
etabliert.

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