HAHN Rechtsanwälte hat am 10. Dezember 2015 das
erste positive Urteil wegen des fehlerhaften Prospektes zum
Frankreich Wölbern 04 für ein Kölner Ehepaar erstritten. Das
Landgericht Hamburg sieht den Prospekt in drei wesentlichen Punkten
für fehlerhaft an. Dabei wird insbesondere auf die Frage der Haftung,
die fehlenden Non recourse-Klauseln sowie die
Mietanpassungsmöglichkeit nach französischem Recht abgestellt.
Das Landgericht ist der Auffassung, dass der Prospekt gravierende
evidente Mängel aufweist. Mit bankkritischem Sachverstand wären diese
ohne weiteres erkennbar gewesen, ohne dass in wesentliche Verträge
hätte Einsicht genommen werden müssen. Das Landgericht ist insoweit
der Argumentation von Rechtsanwalt Kai-Axel Faulmüller von HAHN
Rechtsanwälte vollumfänglich gefolgt. Die beratende Bank habe im
Falle einer Beteiligung mit Auslandsbezug eine besonders tiefgehende
Prüfung vorzunehmen und auf eine Empfehlung zu verzichten, wenn sie
die Anlage nicht überprüft hat. Das Gericht habe den Vortrag der
Kläger auch insoweit als erheblich angesehen, so Anwalt Faulmüller
weiter, als auch das erstellte und seitens der Banken verwendete
Prospektprüfungsgutachten auffällige Unklarheiten und irreführende
Darstellungen der Risikoangaben aufweist. Dass die Bank die
Beteiligung gleichwohl in ihr Beratungsprogramm aufgenommen habe,
lasse sich nur mit einer fehlenden kritischen Prüfung von Prospekt
und Gutachten erklären, so das Gericht.
Dass die Kläger die Anlage in Kenntnis der Fehler gezeichnet
hätten, sieht das Landgericht als vollkommen lebensfremd an. „Das
Urteil stellt einen wichtigen Durchbruch für die Investoren des
Wölbern Frankreich 04 dar. Aus den uns bekannten über 400 Beratungen
wurden diese Prospektfehler nicht in einem einzigen Beratungsgespräch
angesprochen“, so Faulmüller, „so dass die Entscheidungsgründe auf
sämtliche Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung beim Wölbern
Frankreich 04 übertragbar sind.“ Diejenigen der 3.200 Anleger, die
die Zeichnung der Beteiligung über eine Bank oder einen freien
Berater vorgenommen haben, sollten spätestens jetzt aktiv werden und
ihre Ansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich geltend machen. Dies
sollte allerdings nur über eine mit dem Sachverhalt vertraute und
spezialisierte Kanzlei erfolgen. Beim Wölbern Frankreich 04 vertritt
HAHN Rechtsanwälte bereits 350 Mandanten.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
„häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
Kiel und Stuttgart.
Pressekontakt:
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RA Peter Hahn
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