Mehr Wettbewerb durch diskriminierungsfreien Zugang
zur Eisenbahninfrastruktur und Regulierung der Nutzungsentgelte
Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur
Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich beschlossen. Hierzu
erklärt der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange:
„Das beschlossene Gesetz wird den Zugang zur
Eisenbahninfrastruktur weiter verbessern. Gleichzeitig werden klare
und faire Spielregeln geschaffen, um zu verhindern, dass es durch
konkurrierende Nutzung der Schienenwege zu Ineffizienzen kommt. Davon
profitieren Personen- und Güterverkehr.
Kernstück des Gesetzes ist die Entgeltregulierung. Dabei geht es
nicht um Fahrpreise für Fahrgäste, sondern um die Entgelte, die
Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur zahlen. Hier
setzen wir deutliche Anreize für eine Begrenzung der Preise.
Gleichzeitig haben wir Verfahren aufgenommen, um sicherzustellen,
dass die Länder auch zukünftig für ein umfangreiches Angebot an
Schienenpersonennahverkehr sorgen können.
Trassenentgelte werden zukünftig durch die Bundesnetzagentur
genehmigt. Als Garant für unabhängige Regulierung wird sie deutlich
gestärkt.
Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen für einen
fairen Wettbewerb auf der Schiene, von dem Fahrgäste und Wirtschaft
profitieren. Unabhängig davon werden die Mittel, mit denen wir die
Länder ausstatten, damit sie guten Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
zur Verfügung stellen können, nochmals auf nun 8,2 Milliarden Euro
erhöht. Diese werden jährlich um 1,8 Prozent gesteigert. Die
Koalitionsfraktionen schaffen damit beste Voraussetzungen für einen
attraktiven und zukunftsfähigen Schienenverkehr in Deutschland.“
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