Lausitzer Rundschau: Auf die Sprünge helfen – Bundesarbeitsgericht hat Grundsatzurteil zur Leiharbeit gefällt

Schon öfter mussten höchste Gerichte der Politik
in praktischen Lebensfragen auf die Sprünge helfen. Dass sich das
Bundesarbeitsgericht gestern in seinem mit Spannung erwarteten Urteil
zur Leiharbeit mit vordergründigen Auflagen an die Politik
zurückhielt, ist daher eher die Ausnahme von der Regel. Aber das
könnte trotzdem sein Gutes haben. Denn wer sich den Koalitionsvertrag
der künftigen schwarz-roten Koalition anschaut, der wird beim Thema
Arbeitnehmerüberlassung sogar vergleichsweise konkret fündig. Nach
der geltenden Rechtslage darf der Einsatz von Zeitarbeitern in einem
Unternehmen nur „vorübergehend“ erfolgen. Was das genau heißt, war
bislang unklar. Union und SPD wollen die maximale Ausleihdauer nun
auf 18 Monate begrenzen. Damit hat Schwarz-Rot den Erfurter Richtern
gewissermaßen ein Stück Arbeit abgenommen. Spannend ist allerdings
die Frage, was nach den 18 Monaten kommt. Ihre Beantwortung bleibt
einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Zwar hat das
Bundesarbeitsgericht den Anspruch von Zeitarbeitern auf eine
Festanstellung verneint. Aber das bedeutet nicht, dass dem
Gesetzgeber hier die Hände gebunden wären. Ursprünglich war die
Leiharbeit dazu gedacht, um vorübergehende Auftragsspitzen in
Unternehmen besser bewältigen zu können. In der Praxis sind daraus
jedoch vielfach Arbeitnehmer zweiter Klasse geworden. Wer mindestens
eineinhalb Jahre in ein und demselben Betrieb beschäftigt ist, der
sollte nicht nur beim Lohn den Stammbeschäftigten gleich gestellt
werden, sondern auch auf eine dauerhafte Anstellung pochen können.
Wenn Union und SPD das beherzigen, hätte sich die Politik zur
Abwechslung auch mal selbst auf die Sprünge geholfen.

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