Lehmer/Singhammer: Gutes Ergebnis für die Gartenbauer

Der Bundestag hat einen einheitlichen niedrigen
Steuersatz für Elementarschäden bei Mehrgefahrenversicherungen
beschlossen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe, Dr. Max Lehmer, sowie der zuständige Fraktionsvize
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer:

„Die CSU-Landesgruppe steht fest an der Seite der Gartenbauer.
Zusammen mit den Finanzpolitkern der christlich-liberalen Koalition
haben wir eine Paketlösung gefunden: In Zukunft werden
Mehrgefahrenversicherungen für Elementarschäden in der
Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau generell mit 0,3 Promille auf
die Versicherungssumme besteuert. Zusätzliche Belastungen durch mehr
Bürokratie und wesentlich steigende Versicherungskosten konnten wir
damit verhindern“, sagte Lehmer. „Die jetzt gefundene Regelung stellt
eine wesentliche Vergünstigung der Mehrgefahrenversicherung dar.
Gleichzeitig ist sie ein entscheidender Fortschritt in der
einzelbetrieblichen Risikovorsorge, da sie die Wettbewerbsfähigkeit
unserer Agrarbetriebe gegenüber unseren Nachbarländern weiter
verbessert“, gab sich Singhammer zufrieden. „Durch diese dringend
notwendige Neuregelung ist nun auch für Rechtssicherheit hinsichtlich
der von den Finanzbehörden beanstandeten Versicherungspraxis gegeben,
die in der Vergangenheit für große Unsicherheit bei den Gärtnerinnen
und Gärtnern gesorgt hat“, meinte Lehmer. Singhammer betonte: „Mit
den schon länger zu beobachtenden Veränderungen des Klimas gehen
leider immer öfter auch Schäden durch Wetterextreme einher, die
unsere Landwirtschaft und besonders die Garten- und Weinbaubetriebe
massiv treffen. Außer durch Hagel drohen auch existentielle Schäden
durch Frost, Starkregen, Sturm oder Schneelast. Unbillen der Natur,
die schnell einen großen Teil der Arbeit eines ganzen Jahres
zunichtemachen können.“

Hintergrund:

Während der Abschluss einer Hagelversicherung schon in der
Vergangenheit steuerlich leicht begünstigt war, fielen auf die
anderen Elementarschadensversicherungen weiterhin 19 Prozent
Versicherungssteuer an. Die Finanzämter forderten eine Trennung der
Versicherungen mit unterschiedlichen Steuersätzen, was schließlich
auch zu entsprechenden Gerichtsverfahren führte.

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