Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat heute über den Stand
der Verhandlungen zur Novelle des Baugesetzbuches beraten. Dazu
erklärt der für die Themen Landwirtschaft und Bau zuständige Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer:
„Wir wollen die Entwicklung strukturangepasster
landwirtschaftlicher Betriebe im Veredelungsbereich nicht behindern.
Deshalb müssen wir die entsprechenden Entscheidungsspielräume für
wirtschaftliche Betriebsformen erhalten. Die baurechtliche
Privilegierung landwirtschaftlicher sowie gewerblicher
Tierhaltungsanlagen im Außenbereich spielt in diesem Zusammenhang
eine wichtige Rolle.
In Deutschland gibt es große lokale und regionale Unterschiede bei
der Tierhaltung, doch weitgehend sind die Strukturen in Ordnung.
Behörden und Gemeinden haben bereits nach geltendem Recht vielfältige
planerische Möglichkeiten, die Genehmigung gewerblicher
Tierhaltungsanlagen sozial- und umweltverträglich zu steuern. Um die
gesellschaftliche Akzeptanz von Stallbauvorhaben zu verbessern,
wollen wir den Kommunen dennoch weitere Hilfsmittel an die Hand
geben. Eine Vermischung von Bau- und Umweltrecht muss dabei aber
unbedingt vermieden werden.
Für die Akzeptanz aller Tierhaltungsbetriebe ist es zudem
wesentlich, dass über sie ein intensiver Dialog mit allen Beteiligten
und Betroffenen vor Ort geführt wird. Die Landwirtschaft ist nicht
der Gegner des ländlichen Raumes, sondern eine tragende Säule für die
Erwerbsmöglichkeit und Wertschöpfung im ländlichen Raum sowie
Erzeuger hochwertiger Nahrungsmittel.“
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