Finanzamt nimmt eventuelle Korrekturen vor
Bisher wurde die Papierlohnsteuerkarte dem Arbeitgeber ausgehändigt, sodass er die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge und Kirchensteuermerkmal) bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigen kann. Diese Abzugsmerkmale, nun (ELStAM), werden nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch festgehalten und können von den Arbeitgebern in einer zentralen Datenbank aufgerufen werden. Jeder Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit seine ELStAM im Elster-online-Portal einzusehen. Hierfür ist eine kostenfreie Registrierung erforderlich. Diese Authentifizierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Die Abfrage der persönlichen Informationen ist nun möglich. Um zu gewährleisten, dass die Daten korrekt übertragen wurden, sollten diese durch den Arbeitnehmer kontrolliert werden. Sind Unstimmigkeiten vorhanden, so ist ein Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim jeweils zuständigen Finanzamt einzureichen.
Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen unter:
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