Parität bei Krankenversicherungsbeiträgen ab Januar
geplant – Auch Entlastung für Selbstständige
Der Deutsche Bundestag will am morgigen Donnerstag das
GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschließen. Dazu erklärt
die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Karin Maag:
„Mit dem geplanten Gesetz entlasten wir vor allem Arbeitnehmer und
Rentner in einer Größenordnung von acht Milliarden Euro jährlich.
Künftig sollen sich die Arbeitgeber und die Rentenversicherung wieder
hälftig an den Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung beteiligen,
die bisher vom Versicherten alleine zu tragen waren. Damit erfüllen
wir auch eine Forderung unseres Arbeitnehmerflügels.
Ebenso richtig ist, dass wir die Krankenkassen, die über
übermäßige Rücklagen verfügen, anhalten, ihre Rücklagen abzubauen.
Eine Kasse, die künftig die gesetzlich zugelassene Höchstgrenze
überschreitet, darf ihre Zusatzbeiträge nicht erhöhen. Auch dabei
gilt es allerdings, Maß und Ziel zu wahren. Deswegen müssen
Überschüsse erst ab 2020 abgebaut werden, wenn der
Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen
reformiert wurde.
Besonders wichtig ist uns die Entlastung der hauptberuflich
Selbstständigen mit niedrigem Einkommen. Ihre monatliche
Mindestbemessungsgrundlage wird noch weiter abgesenkt werden als
geplant, und zwar auf 1.015 Euro. Das bedeutet, dass diese
Selbstständigen künftig weniger als die Hälfte ihrer bisherigen
Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Damit werden wir endlich der
wirtschaftlichen Situation vieler kleiner Selbstständiger besser
gerecht. Das war uns ein Kernanliegen in diesem Gesetz.
Eine weitere Zusage aus dem Koalitionsvertrag setzen wir um: Für
Soldaten auf Zeit schaffen wir ein Beitrittsrecht in die gesetzliche
Krankenversicherung nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst. Für die
Versicherten ist das insgesamt ein gutes Paket.“
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