Parität bei Krankenversicherungsbeiträgen ab Januar
geplant – Auch Entlastung für Selbstständige
   Der Deutsche Bundestag will am morgigen Donnerstag das 
GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschließen. Dazu erklärt
die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Karin Maag:
   „Mit dem geplanten Gesetz entlasten wir vor allem Arbeitnehmer und
Rentner in einer Größenordnung von acht Milliarden Euro jährlich. 
Künftig sollen sich die Arbeitgeber und die Rentenversicherung wieder
hälftig an den Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung beteiligen, 
die bisher vom Versicherten alleine zu tragen waren. Damit erfüllen 
wir auch eine Forderung unseres Arbeitnehmerflügels.
   Ebenso richtig ist, dass wir die Krankenkassen, die über 
übermäßige Rücklagen verfügen, anhalten, ihre Rücklagen abzubauen. 
Eine Kasse, die künftig die gesetzlich zugelassene Höchstgrenze 
überschreitet, darf ihre Zusatzbeiträge nicht erhöhen. Auch dabei 
gilt es allerdings, Maß und Ziel zu wahren. Deswegen müssen 
Überschüsse erst ab 2020 abgebaut werden, wenn der 
Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen 
reformiert wurde.
   Besonders wichtig ist uns die Entlastung der hauptberuflich 
Selbstständigen mit niedrigem Einkommen. Ihre monatliche 
Mindestbemessungsgrundlage wird noch weiter abgesenkt werden als 
geplant, und zwar auf 1.015 Euro. Das bedeutet, dass diese 
Selbstständigen künftig weniger als die Hälfte ihrer bisherigen 
Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Damit werden wir endlich der 
wirtschaftlichen Situation vieler kleiner Selbstständiger besser 
gerecht. Das war uns ein Kernanliegen in diesem Gesetz.
   Eine weitere Zusage aus dem Koalitionsvertrag setzen wir um: Für 
Soldaten auf Zeit schaffen wir ein Beitrittsrecht in die gesetzliche 
Krankenversicherung nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst. Für die 
Versicherten ist das insgesamt ein gutes Paket.“
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