Für Frauen viel erreicht
Am heutigen Donnerstag beschließt der Deutsche Bundestag die
Reform des Sexualstrafrechts sowie das Prostituiertenschutzgesetz und
verschärft außerdem die Bekämpfung des Menschenhandels und der
Zwangsprostitution. Dazu erklärt die Vorsitzende der Gruppe der
Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:
„Heute ist ein sehr erfolgreicher Tag für die Frauenpolitik: Wir
reformieren das Sexualstrafrecht umfassend. Dafür haben insbesondere
die Frauen in der Union – zum Glück auch mit viel männlicher
Unterstützung – seit langem gekämpft.
Opfer von sexueller Gewalt, die in den meisten Fällen Frauen sind,
werden künftig nach einem Übergriff endlich nicht mehr belegen
müssen, dass sie sich hinreichend gewehrt haben. Vielmehr gilt, was
bei anderen Delikten längst selbstverständlich ist: Wer sich über den
erkennbaren Willen einer anderen Person hinwegsetzt, macht sich
strafbar. Mit einem ausdrücklichen Verbot der sexuellen Belästigung
stellen wir außerdem unmissverständlich klar: Das Recht auf
körperliche und sexuelle Integrität bedeutet auch –Finger weg!–
Ebenfalls ist es der Union gelungen, ein
Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das diesen Namen
auch verdient. Eine verbindliche Anmeldung, die eine regelmäßige
Gesundheitsberatung voraussetzt, gewährleistet Menschen, die in der
Prostitution tätig sind, den niedrigschwelligen Kontakt zu Behörden.
Das kann den Schutz vor allem für die Prostituierten, die in ihren
Heimatländern schlechte Erfahrungen mit Behörden machen mussten,
maßgeblich erhöhen. Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog
verbessern wir darüber hinaus die oft menschenunwürdigen Bedingungen,
unter denen Prostituierte auch hierzulande arbeiten müssen. Dazu
gehören Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Bordellbetreibern ebenso
wie Hygienestandards für Prostitutionsstätten oder die Kondompflicht.
Vor allem werden besonders frauenverachtende Praktiken wie
Gang-Bang-Partys endlich verboten.
Der Schutz vor Zwangsprostitution wird dadurch erheblich gestärkt,
dass wir auch die Freier in die Verantwortung nehmen. Sie machen sich
strafbar, wenn sie die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch
nehmen – es sei denn, sie melden selbst einen entsprechenden
Verdacht.
Mit diesen Gesetzen setzen wir heute ein deutliches Signal: Das
Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und erst recht das Recht auf
Gewaltfreiheit gelten für ausnahmslos alle Menschen in Deutschland
und selbstverständlich auch für diejenigen, die sexuelle
Dienstleistungen für Geld anbieten müssen oder möchten.“
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