Mack: „Bauturbo“ stärkt die kommunale Planungshoheit

Mack: „Bauturbo“ stärkt die kommunale Planungshoheit
 

Erweiterte Planungsmöglichkeiten beschleunigen Verfahren und entlasten die Verwaltungen

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Klaus Mack:

Der sogenannte „Bauturbo“, den der Bund jetzt freischaltet, kann dazu beitragen, angespannte Wohnungsmärkte zu entlasten. Bauinteressenten erhalten mehr Möglichkeiten, Projekte zur Ausweitung des Wohnraumangebots zu realisieren. Die Kommunen bekommen mehr Planungsmöglichkeiten, um schneller Flächen zur Wohnbebauung zur Verfügung stellen zu können. Dabei ist wichtig, dass Planungsbeschleunigung und kommunale Planungshoheit im Einklang gehalten werden: Ein Abweichen vom Bebauungsplan ist nur möglich, wenn die betroffene Kommune zustimmt. Statt einer aufwändigen Änderung eines Bebauungsplans reicht aber künftig ein einfacher Beschluss, vom bestehenden Planungsrecht abzuweichen. Das schafft nicht nur schneller mehr Wohnraum, sondern entlastet auch die Kommunalverwaltungen. Das ist gut – das ist richtig.

Dabei ist für uns wichtig: Der „Bauturbo“ ist kein Muss – er ist ein Instrument, das die Kommunen bei Bedarf nutzen können. Wenn der „Bauturbo“ zünden soll, muss er aber auch zünden können und darf nicht ausgebremst werden – zum Beispiel durch Verbandsklagen. Es bringt nichts, wenn eine Kommune nach Abwägung der Lage unter Einbeziehung der nachbarschaftlichen Interessen die Entscheidung trifft, vom Bebauungsplan abzuweichen und anschließend diese Entscheidung aus prinzipiellen Überlegungen ohne eigene Betroffenheit heraus beklagt und damit auf die lange Bank geschoben wird. CDU, CSU und SPD haben vereinbart, das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten zu reformieren, zu straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit auszurichten. Hier ist die Bundespolitik jetzt gefordert, den „Bauturbo“ durch die Umsetzung des Koalitionsvertrags zu flankieren.

Mit dem „Bauturbo“ liefert der Bund ein weiteres Puzzlestück zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wir entlasten Wohnungsmärkte – wir entlasten Kommunalverwaltungen bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Planungshoheit – und wir tragen dazu bei, die Nerven von Wohnungssuchenden zu entlasten.“

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