Hauptgutachten bescheinigt dem GlüÄndStV
Untauglichkeit
BETFAIR PLC. Die Monopolkommission, das offizielle
Beratungsgremium der Bundesregierung für Fragen der
Wettbewerbspolitik, beurteilt den vor nur einer Woche in Kraft
getretenen Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) der Länder
in ihrem am Freitag vorgestellten 19. Hauptgutachten als nicht
geeignet, die gesellschaftlichen Ziele effizient zu erreichen. Aus
diesem Grund hält die Monopolkommission bereits jetzt eine
„grundsätzliche Überarbeitung“ der Regulierung für notwendig.
Die Monopolkommission kritisiert unter anderem
– die beschränkte Anzahl möglicher Konzessionen für
Sportwettanbieter, da sie die Graumärkte stärkt,
– die gewählte steuerliche Bemessungsgrundlage –Spieleinsatz–,
da auch sie deutlich weniger geeignet sei, den Graumarkt
einzudämmen als die Bemessungsgrundlage –Bruttorohertrag– und
– das Verbot von Online-Poker und Online-Casinospielen trotz
einer grundsätzlich vergleichbaren Graumarkt-Problematik.
„Besonders bedeutsam“ ist nach Auffassung der Monopolkommission
das Besteuerungssystem, da es für die Erreichung der
gesellschaftlichen Regulierungsziele maßgeblich ist. Daher empfiehlt
das Expertengremium: „Im Ergebnis ist damit für das gesellschaftlich
relevante Ziel der Suchtbekämpfung durch Kontrolle, ein
Besteuerungssystem, wie es in Schleswig-Holstein gewählt wurde, klar
vorzuziehen. Die Kanalisierung des Glücksspiels in den legalen Markt
erfolgt unter einem derartigen System deutlich besser.“
Peter Reinhardt, Zentraleuropachef von „Betfair“, sagte dazu: „Das
Urteil der Monopolkommission ist eindeutig: Die Länder haben mit dem
GlüÄndStV ein untaugliches Gesetzeswerk konstruiert. Der neue
Staatsvertrag ist nicht geeignet, den Schwarzmarkt zu kanalisieren,
effektiven Spielerschutz zu gewährleisten und Steuereinnahmen zu
generieren. Mit dem vorliegenden Regulierungsmodell wird der größte
Teil des Online-Glücksspiels weiterhin im unregulierten Bereich
stattfinden. Es ist wichtig, dass nun Konsequenzen gezogen werden und
im Sinne der Empfehlungen der Monopolkommission möglichst schnell
nachgebessert wird.“
Das Gutachten der Monopolkommission ist unter
www.monopolkommission.de zum Download verfügbar.
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Mio. Transaktionen ab, mehr als doppelt so viele Transaktionen wie
alle Europäischen Börsenplätze zusammen. Über 2.300 Angestellte
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