Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen
Donnerstag das Gesetz zu Direktzahlungen an Landwirte. Dazu erklärt
die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Marlene Mortler:
„Mit dem Gesetz haben Landwirte in Deutschland endlich
Planungssicherheit. Sie können mit den Anbauvorbereitungen für den
kommenden Herbst beginnen. Wir haben praxistaugliche Regeln
vereinbart, mit denen wir die Zukunft unserer bäuerlichen
Familienbetriebe sichern und zugleich den Umweltschutz stärken. Für
mich ist klar: Nur Maßnahmen, die in der Praxis auch umsetzbar sind,
werden den Umweltschutz wirklich voranbringen.
Wir haben uns als CSU erfolgreich für eine Besserstellung von
Junglandwirten und für die besondere Förderung der ersten Hektare
eingesetzt, damit auch kleine und mittlere Betriebe wettbewerbsfähig
bleiben. Bei den bis zuletzt strittigen Themen Dauergrünland und
ökologische Vorrangflächen haben wir eine Einigung erzielt. Beim
Dauergrünland gilt das Leitmotiv –Grünland bleibt Grünland–. In den
besonders umweltsensiblen Flora-Fauna-Habitat Gebieten (FFH) besteht
ein generelles Umbruch- und Pflugverbot. Außerhalb dieser
Schutzgebiete muss jede Fläche Dauergrünland, die umgebrochen wird,
durch Neuaussaat ausgeglichen werden; anderenfalls erfolgt keine
Förderung. Gleichzeitig haben wir eine vernünftige Nutzung der
ökologischen Vorrangflächen gesichert: Wichtig war uns insbesondere,
dass auch Zwischenfrüchte und stickstoffbindende Hülsenfrüchte
angebaut und bedarfsgerecht gedüngt werden können.“
Hintergrund
In Zukunft werden 30 Prozent der Mittel der EU-Agrarförderung nach
ökologischen Kriterien vergeben. Die mit dem
Direktzahlungen-Durchführungsgesetz beschlossene besondere Förderung
der ersten Hektare und der Junglandwirte bringen bayerischen Bauern
etwa 50Mio. Euro im Jahr.
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