Münchener Verein: Neue arbeitgeberfinanzierte Förderrente für Geringverdiener

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bietet im
Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nach dem
Betriebsrentenstärkungsgesetz mit der neuen Deutschen FörderRente
nach § 100 EStG Arbeitgebern eine sinnvolle Alternative zur
Gehaltserhöhung an. Arbeitgeber können mithilfe des neuen Tarifs
Mitarbeiter mit geringem Einkommen unterstützen und erhalten dafür
nach den Regelungen des § 100 EStG eine unbürokratische Förderung von
30 Prozent über das Lohnsteuerabzugsverfahren. Die Deutsche
FörderRente nach § 100 EStG ist für Arbeitnehmer mit einem
monatlichen Bruttoentgelt bis zu 2.200 Euro möglich, unabhängig, ob
voll- oder teilzeitbeschäftigt.

„Die Deutsche FörderRente nach § 100 EStG ist eine fondsgebundene
Rentenversicherung mit Garantieleistung auf Basis einer
arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung“, erläutert Dr. Rainer
Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. „Arbeitgeber
sichern ihren Mitarbeitern damit eine lebenslange Rentenzahlung oder
eine vollständige Kapitalauszahlung. Eine Kombination aus beidem ist
auch möglich.“

Pro Jahr sind Beiträge zwischen 240 und 480 Euro zu leisten und
müssen zusätzlich zum bisherigen Einkommen gezahlt werden. Der
Arbeitnehmer muss dabei im 1. Arbeitsverhältnis stehen. Maßgeblich
für die Förderung ist das Einkommen des Mitarbeiters zum Zeitpunkt
der Beitragszahlung. Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter im Jahr 480
Euro über die neue Deutsche FörderRente nach § 100 EStG zukommen
lassen, sparen sich im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung mit
gleicher Summe 168 Euro, unter Berücksichtigung der staatlichen
Förderung von 30 Prozent sowie der Steuererstattung aus
Betriebsausgaben.

„Für beide Seiten ist das eine Win-win-Situation“, ergänzt Dr.
Rainer Reitzler. „Arbeitgeber stehen Mitarbeitern mit geringem
Einkommen mit der Deutschen FörderRente hilfreich zur Seite. Die
Mitarbeiter profitieren, weil künftig Vorsorgeleistungen nicht mehr
voll auf den Aufstockungsbetrag zur Grundsicherung angerechnet
werden. Den Beziehern bleibt so mehr Geld von der Grundsicherung
übrig, falls diese notwendig werden sollte.“

Der Vertrag kann flexibel gestaltet werden. Das bezieht sich
beispielsweise auf die Beitragsfreistellung für maximal drei Jahre,
eine Vorverlegung des Rentenbeginns um maximal fünf Jahre oder eine
beitragsfreie Verlängerung bis zu einem Alter von maximal 85 Jahren.
Darüber hinaus ist eine Änderung des Portfolios unter
Berücksichtigung von bis zu zwölf Fondswechseln im Versicherungsjahr
jederzeit möglich. Mit der Pflege-Option reduziert sich die zugesagte
Rente um einen geringen Betrag. Tritt der Pflegefall ein, erhält der
versicherte Mitarbeiter die doppelte Rentenleistung. Die Option wird
zum Rentenbeginn frühestens mit Alter 62 ohne Gesundheitsprüfung
wirksam.

Pressekontakt:
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