„Nein heißt Nein“: Deutschland reformiert Sexualstrafrecht – World Future Council fordert zügige Ratifizierung der Istanbul Konvention

Der Bundestag hat heute ein neues Sexualstrafrecht
verabschiedet. Im Mittelpunkt steht der Grundsatz „Nein heißt nein“,
wodurch sexuelle Übergriffe künftig leichter geahndet werden können.
Fünf Jahre nach der Unterzeichnung  des „Übereinkommens des
Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt“, der sogenannten „Istanbul Konvention“, hat
Deutschland damit endlich den Weg für eine Ratifizierung dieses
Abkommens frei gemacht. Artikel 36 der Istanbul-Konvention schreibt
vor, dass jeglicher nicht einvernehmlicher Sexualverkehr unter Strafe
zu stellen ist, was bisher in Deutschland jedoch nicht der Fall war.
 

Dazu Jakob von Uexküll, Gründer des World Future Council und
Alternativen Nobelpreises: „Der Einfluss der Istanbul Konvention auf
die Debatte zur Sexualstrafrechtsreform in Deutschland war vor allem
hinsichtlich des Grundsatzes –Nein heißt Nein– klar erkennbar.
Endlich gilt auch bei uns ein hoher Schutzstandard für Opfer
sexualisierter Gewalt. Erst damit ist der Weg frei für die
Ratifizierung dieses wegweisenden Abkommens.“  

Bereits 2014 hatte der WFC in Zusammenarbeit mit den Vereinten
Nationen und der Interparlamentarischen Union vorbildliche Gesetze
zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit dem Future
Policy Award ausgezeichnet. Die im August 2014 in Kraft getretene
Istanbul Konvention gewann den Vision Award.  

Überall auf der Welt sind Frauen häufig Opfer vor allem
sexualisierter Gewalt, die Täter sind mehrheitlich Männer aus ihrem
unmittelbaren sozialen Umfeld. Die Istanbul Konvention soll Frauen
vor allen Formen von Gewalt schützen. Dennoch haben 22 der 42
Staaten, die die Konvention unterzeichneten, sie bisher nicht
ratifiziert. Der World Future Council hat den aktuellen
Umsetzungsfortschritt auf einer Karte visualisiert, dort wird auch
Deutschland hoffentlich bald von „gelb“ auf „grün“ wechseln. Der WFC
fordert nun eine zügige Ratifizierung der Istanbul Konvention und ihr
baldiges Inkrafttreten, um die Rechte von Frauen und insbesondere
ihren umfassender Schutz vor jeglicher Gewalt besser zu
gewährleisten.  

Dazu Anke Domscheit-Berg, Politikberaterin beim WFC: „Diese
Rechtsreform war überfällig, denn Deutschland gehörte zu den
Schlusslichtern, was den effektiven Schutz von Frauen vor
sexualisierter Gewalt betrifft. Jedoch gibt es nach wie vor akuten
Handlungsbedarf beim Schutz geflüchteter Frauen und Kinder vor
Gewalt. Es fehlen vor allem verbindliche Regelungen, die z.B.
Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften zur Einhaltung von
Schutzstandards verpflichten. Außerdem mangelt es an
Gewaltschutzkonzepten, die geflüchtete Frauen und Kinder wirksam vor
Übergriffen schützen und Opfer von Gewalt umfassend unterstützen. “  

In einem Appell an die Regierungen und Institutionen der Welt
hatte der World Future Council im März konsequente Maßnahmen für den
Schutz geflüchteter Frauen und Kinder gefordert.

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