Neue Verjährungsfrist seit 1. Juli: Bußgeldstellen setzen künftig deutlich mehr Bescheide durch

Neue Verjährungsfrist seit 1. Juli: Bußgeldstellen setzen künftig deutlich mehr Bescheide durch
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Berlin, 04.07.2026 – Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Verkehrsordnungswidrigkeiten eine verdoppelte Verjährungsfrist: Bußgeldstellen haben nun sechs statt bisher drei Monate Zeit, um Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- oder Abstandsverstöße zu verfolgen. Grundlage ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (§ 26 Abs. 3 StVG, BGBl. 2026 I Nr. 142).

Das Verkehrsrechtsportal Blitzerkatalog.org rechnet infolge der Reform mit einer spürbar höheren Zahl durchgesetzter Bußgeldbescheide. Wie groß der Effekt ausfallen könnte, deuten aktuelle Zahlen aus Berlin an: Die Bußgeldstelle der Hauptstadt nahm im Jahr 2025 über 118,9 Millionen Euro ein – stellte im selben Zeitraum aber mehr als eine Million Verfahren ein. Als Einstellungsgründe nannte die Berliner Innenverwaltung neben der gescheiterten Fahrerermittlung ausdrücklich auch Bescheide, die nicht innerhalb der gesetzlichen Frist versandt wurden. Genau diese Fallgruppe dürfte mit der neuen Sechsmonatsfrist deutlich kleiner werden.

Für Autofahrer bedeutet die Reform das Ende einer verbreiteten Faustregel: Wer drei Monate nach einem Blitzerfoto keine Post erhalten hatte, konnte bislang meist von einer Verjährung ausgehen. Künftig können Bescheide bis zu sechs Monate nach dem Verstoß zugestellt werden. Bereits verjährte Altfälle bleiben verjährt; am 1. Juli noch offene Fristen haben sich hingegen automatisch verlängert.

„Die längere Frist verschiebt das Kräfteverhältnis zugunsten der Behörden – umso wichtiger wird die sorgfältige Prüfung jedes einzelnen Bescheids“, erklärt Andreas Junge, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Experte von Blitzerkatalog.org. „An der Fehleranfälligkeit von Messungen, Eichungen und Zustellungen ändert die Reform nichts. Die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung bleibt ebenfalls unverändert kurz.“

Teil derselben Gesetzesänderung ist das Verbot des sogenannten Punktehandels: Wer Behörden über den tatsächlichen Fahrer täuscht oder eine solche Täuschung vermittelt, riskiert seit dem 1. Juli Bußgelder von bis zu 30.000 Euro (§ 4c StVG). Eine ausführliche Analyse der Neuregelung sowie eine Einordnung der Berliner Zahlen hat Blitzerkatalog.org in einem Fachbeitrag veröffentlicht:

Berlin kann bald mit höheren Einnahmen aus Bußgeldern rechnen