Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit

Sperrfrist: 18.12.2019 14:00
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Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB) hat die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einen
neuen Tarifabschluss für Manteltarifverträge, Entgeltrahmentarifverträge und die
Entgelttarifverträge erreicht.

Es gibt mehr Geld für die Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Die Tarifentgelte in
der Zeitarbeit steigen im Westen in drei Schritten. Die erste Erhöhungsstufe
wird zum 1. April 2020 in Höhe von 1,9 % fällig. Die weiteren Erhöhungsstufen
finden statt zum 1. April 2021 (+ 3,0 %) und zum 1. April 2022 (+ 4,1 %). Im
Osten findet die erste Erhöhungsstufe ebenfalls zum 1. April 2020 um 2,31 % in
der Entgeltstufe 1 und 3 % in allen weiteren Entgeltgruppen statt. Die weiteren
Erhöhungsschritte sind zum 1. Oktober 2020 (+ 2,2%) sowie eine Anpassungsstufe
zum 01.04.2021 von durchschnittlich 7,1 %. Damit gleichen sich die Ost-Löhne in
der Zeitarbeit an die Westlöhne an. Die vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April
2022 (+ 4,1 %) findet somit einheitlich in beiden ehemals getrennten
Tarifgebieten statt. Die Monate Januar bis März 2020 laufen als Nullmonate. Der
Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31.12.2022.

Für die Mitarbeiter gibt es ab 1.1.2021 zudem Erhöhungen beim Urlaubsanspruch
sowie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das ist das Ergebnis der
Tarifverhandlungen zwischen der arbeitgeberseitigen Verhandlungsgemeinschaft
Zeitarbeit (VGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft, die am Mittwochvormittag nach
einem 24-stündigen Verhandlungsmarathon zu Ende gegangen sind. In der VGZ sind
die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Interessenverband
Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister (BAP) zusammengeschlossen.

Der Verhandlungsführer der VGZ, der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende Sven
Kramer, betont, man sei mit dem Abschluss bis an die Schmerzgrenze gegangen: „In
dieser Tarifrunde war es die besondere Herausforderung, materielle
Rahmenbedingungen, wie Urlaub, Eingruppierungen und Arbeitszeitkonten gemeinsam
mit der Entgeltfrage zu verhandeln. Dabei sind wir den Gewerkschaften bei ihren
Entgeltforderungen soweit entgegen gekommen, wie es die derzeitige
wirtschaftliche Lage zulässt.“

Uwe Beyer, stellvertretender VGZ-Verhandlungsführer und BAP-Vorstandsmitglied,
beurteilt „den Abschluss als einen, der die Branche angesichts der aktuellen
wirtschaftlichen Rand- und Rahmenbedingungen wirklich fordert. Auf der anderen
Seite gibt er uns auch wieder drei Jahre Planungssicherheit, was angesichts der
gegenwärtigen und zukünftigen Unsicherheitsfaktoren von großem Wert ist.“

Pressekontakt:

Doris Droste
Leiterin Abteilung Presse
Marketing | Öffentlichkeitsarbeit

Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister e.V. (BAP)
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