Mit einer unbürokratischen Sonderregelung
sichert die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr
hunderten Pflegehilfskräften den Umstieg in die weitere
Fachkraftausbildung. Die Landesgruppe des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) begrüßt eine entsprechende
Ankündigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Der
bpa hatte zuvor auf die Probleme im Zuge der Umstellung auf eine neue
generalistische Pflegeausbildung hingewiesen und auf die Lösung
aufmerksam gemacht. „Derzeit gibt es in NRW rund 1.000 Plätze in der
einjährigen Altenpflegehelferausbildung. Alle Absolventen haben nun
auch im Jahr 2020 die Möglichkeit, sich durch einen Wechsel in das
zweite Jahr der Fachkraftausbildung weiterzuentwickeln. Damit
gewinnen wir hunderte hoch motivierte Fachkräfte für Pflegedienste
und -einrichtungen“, freut sich der nordrhein-westfälische
bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann.
Zunächst war dieser Weg durch den Start der neuen generalistischen
Pflegeausbildung versperrt. „Es wird 2020 in der reformierten
Ausbildung noch keine zweiten Jahrgänge geben, und der Wechsel in das
zweite Ausbildungsjahr Altenpflege ist ohne die Regelung verbaut.
Deshalb war diese Sonderregelung notwendig, die es Altenpflegehelfern
nach ihrem Examen ermöglicht, noch in die laufende
Fachkraftausbildung nach altem Modell zu wechseln.“ NRW folgt damit
dem Vorbild Hessens und anderer Bundesländer, in denen der Wechsel
für die Zeit der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbildung
bereits ähnlich geregelt wurde.
„Die neue Ausbildung soll mehr Pflegenachwuchs bringen. Es wäre
ein fatales Signal gewesen, wenn die Reform zunächst Zugangswege in
den Pflegeberuf verbaut hätte“, so Beckmann. „Wir sind sehr froh,
dass sich Minister Laumann mit diesem Problem beschäftigt und eine
einfache Übergangsregelung geschaffen hat.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
1.700 in Nordrhein-Westfalen) die größte Interessenvertretung
privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der
Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen
die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000
Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die
pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.
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Für Rückfragen: Norbert Grote, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 0211/311 39 30, www.bpa.de
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