Erfurt, 09.05.2018 – Der 121. Deutsche Ärztetag
hat der Bundesärztekammer (BÄK) den Auftrag erteilt, die weit
fortgeschrittenen Arbeiten an dem Entwurf zur Novellierung der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fortzuführen. Dies soll in enger
Abstimmung mit den Landesärztekammern und unter Einbindung der
Berufsverbände und Fachgesellschaften erfolgen.
„Der Bundesgesundheitsminister hat in seinem Grußwort zur
Eröffnung des Ärztetages die umfangreichen Arbeiten der
Bundesärztekammer als wichtigen Beitrag zur weiteren politischen
Debatte bezeichnet. Damit hat er Recht und wir bleiben in einem
konstruktiven Dialog mit dem Ministerium. Unsere Arbeiten sind die
Grundlage dafür, nach mehr als 30 Jahren Untätigkeit der Politik
endlich zu einer modernen und kontinuierlich auf dem Stand des
medizinischen Fortschritts und der Kostenentwicklung gehaltenen
ärztlichen Gebührenordnung zu kommen“, sagte Dr. Klaus Reinhardt,
Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender des
Ausschusses „Gebührenordnung für Ärzte“. Die neue GOÄ müsse
verständlicher und transparenter werden und endlich die dringend
notwendige Rechtssicherheit für Ärzte schaffen. Aktuell wird der mit
130 ärztlichen Verbänden und wissenschaftlichen-medizinischen
Fachgesellschaften sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung
(PKV-Verband) erarbeitete Entwurf der Leistungslegendierungen einer
betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kalkulation unterzogen. Der
Ärztetag hat die BÄK nun beauftragt, diesen Prozess unter
Berücksichtigung der Eingaben der eingebundenen Verbände und
Fachgesellschaften fortzuführen. In nachvollziehbaren Hochrechnungen
unter Hinzuziehung der verfügbaren Datengrundlagen soll eine
möglichst detaillierte Folgenabschätzung sichergestellt werden.
Die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages lehnten die von Teilen
der Politik erwogene einheitliche Gebührenordnung als Zusammenführung
von GOÄ und Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) ab. In jedem Falle
sei auszuschließen, dass die GOÄ mit dem vorgeblichen Ziel einer
Vereinheitlichung der ärztlichen Vergütungssysteme eine Anpassung an
den EBM erfährt.
In diesem Zusammenhang hob der Ärztetag hervor, dass gemäß
Beschlusslage des letztjährigen Ärztetages eine mit den Kostenträgern
der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe konsentierte
Amtliche Gebührenordnung für Ärzte nur dann als Vorlage für eine
Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit eingereicht
werden dürfe, sofern das duale Versicherungssystem in Deutschland
erhalten bleibt und keine einheitliche Gebührenordnung entwickelt
wird. Da mit der Beantwortung dieser Fragen erst nach der Verkündung
von ersten Ergebnissen der durch die Große Koalition einzusetzenden
wissenschaftlichen Kommission zu rechnen ist, könne ohne Zeitdruck an
einer neuen GOÄ weitergearbeitet werden.
Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages befassen sich bis
Freitag mit gesundheits-, berufs- und sozialpolitischen Themen.
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