Nüßlein/Maag: Pflegeberufe werden attraktiver

Neue Ausbildungsgänge starten 2020

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag die neue Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe beschlossen. Dazu
erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die
gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Georg Nüßlein: „Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
die Pflegeberufe werden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass
die Pflegeausbildung ab 2020 modernisiert werden kann. Die
Auszubildenden haben dann die Wahl zwischen generalistischer
Ausbildung auf der einen Seite sowie spezialisierter Ausbildung in
der Altenpflege und Kinderkrankenpflege auf der anderen Seite.
Außerdem wird sichergestellt, dass das Niveau der Pflegeausbildung
mit dem Niveau des Schulabschlusses korrespondiert, der den Zugang
zur Ausbildung eröffnet. Unter Beibehaltung der geltenden hohen
Ausbildungsstandards können wir damit weiterhin möglichst viele
Auszubildende aus allen drei Schularten, also bewusst auch
Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss, für die
Pflegeberufe gewinnen.“

Karin Maag: „Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist ein
wichtiger Baustein, um die Pflegeberufe sowohl in der Kranken- als
auch der Altenpflege attraktiver zu machen. Jetzt gilt es, schnell
die weiteren Maßnahmen anzugehen, die wir im Koalitionsvertrag
zugesagt haben, um die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in den
Pflegeberufen nachhaltig zu verbessern. Das sind wir den
hauptberuflich Pflegenden schuldig, die derzeit unter schwierigen
Bedingungen täglich eine Arbeit leisten, die für uns alle
unverzichtbar ist.“

Hintergrund:

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
regelt die Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung,
die gesetzlich bereits in der vergangenen Wahlperiode auf den Weg
gebracht worden ist. Dazu gehören auch Vorgaben zu der nach zwei
Jahren zu absolvierenden Zwischenprüfung, den zu vermittelnden
Kompetenzen und dem Verfahren der staatlichen Prüfungen. Nach zwei
gemeinsamen Ausbildungsjahren können die Auszubildenden entscheiden,
ob sie im dritten Ausbildungsjahr die Ausbildung zur generalistischen
Pflegefachkraft fortführen oder sich alternativ zur
Kinderkrankenschwester oder Altenpflegerin ausbilden lassen. Der
Bundesrat muss der Rechtsverordnung noch zustimmen.

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