Öffentlicher Dienst – Einkommensforderung für Landesbeschäftigte: Sechs Prozent mehr, mindestens 200 Euro

„Sechs Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro,
sind völlig angemessen. Die Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst
müssen Anschluss halten, sowohl gegenüber der Privatwirtschaft als
auch im Vergleich zu Bundes- und Kommunalbeschäftigten“, erklärte der
dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach zur Einkommensforderung der
Gewerkschaften für die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder (TdL) am 20. Dezember 2018 in Berlin. Eigentlich, so
Silberbach, müssten die Arbeitgeber schon aus Eigeninteresse schnell
abschlussbereit sein: „Angesichts der Personalsituation und
demografischen Entwicklung sollten sie mit uns an einem Strang
ziehen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Länder auf dem Arbeitsmarkt
steht auf dem Spiel, substantielle Einkommenszuwächse sind zwingend.
Das gilt natürlich für angestellte und verbeamtete Beschäftigte
gleichermaßen. Das Volumen des Tarifergebnisses ist daher zeitgleich
und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen.“

Sowohl bei der linearen Forderung als auch bei den strukturellen
Komponenten gehe es dem dbb neben linearen Einkommensverbesserungen
vor allem auch um mehr Wertschätzung für die Kolleginnen und
Kollegen, ergänzte Volker Geyer, dbb Vize und Fachvorstand
Tarifpolitik: „Im Pflegebereich oder im Sozial- und Erziehungsdienst
genauso wie bei Finanzverwaltung, Polizei, Justiz und Bildung haben
Eingruppierungsfragen ganz zentral auch mit Wertschätzung zu tun. Die
Betroffenen schauen genau hin, was die Arbeitgeber hier anbieten.“

Das gleiche, so dbb Chef Silberbach, gelte für das Thema
sachgrundlose Befristung: „Seit Jahren fordern wir ein Ende dieser
Praxis. Statt Befristungsweltmeister sollte der öffentliche Dienst
hier Vorreiter bei der Abschaffung sein, wenn er Auszubildende und
Fachkräfte langfristig an sich binden will. Beschäftigte mit
befristeten Verträgen sind zu recht latent abwerbebereit. Egal ob
Bund, Kommunen oder Länder, der öffentliche Dienst kann es sich
zukünftig überhaupt nicht mehr leisten, Fachkräfte aufwändig
auszubilden, nur um sie dann an die besser bezahlende
Privatwirtschaft zu verlieren.“.

Kernforderungen des dbb:

6 Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro (Laufzeit: 12
Monate). Eine angemessene und zukunftsfähige Entgeltordnung für den
TV-L. Die Erhöhung der Pflegetabelle um 300 Euro. Ein Fahrplan für
die Einführung der Paralleltabelle im Bereich der Lehrkräfte.
Stufengleiche Höhergruppierung. Festbetrag für Auszubildende in Höhe
von 100 Euro.

Hintergrund:

Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder (TV-L) sind rund 3,3 Millionen Beschäftigte
betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen,
das nicht Mitglied der TdL ist und gesondert Verhandlungen führt),
für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie rund 2,3 Millionen
Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne
Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den
Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im
öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die Tarifverhandlungen starten
am 21. Januar 2019 in Berlin, danach sind zwei weitere
Verhandlungstermine für den 6./7. Februar 2019 und 28./29. Februar/1.
März 2019 (beide in Potsdam) vereinbart.

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dbb – beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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