Öffentlicher Dienst: Verhandlungsauftakt Bund und Kommunen endet ohne Annäherung Chance vertan – Arbeitgeber legen kein Angebot vor

Ohne Arbeitgeberangebot ist der Verhandlungsauftakt
zur Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen heute
in Potsdam zu Ende gegangen. „Dieses Vorgehen hat zwar schon
Tradition, enttäuscht uns aber trotzdem immer wieder“, kritisierte
dbb Verhandlungsführer Ulrich Silberbach. „Die Arbeitgeber haben
damit die erste Chance vertan, zügig in konkrete Verhandlungen
einzutreten. Jetzt haben wir nur noch zwei Verhandlungsrunden. Das
wird ein hartes Stück Arbeit. Ich denke, wir müssen schon vor der
nächsten Verhandlungsrunde Druck aufbauen und die Kolleginnen und
Kollegen zu Protestaktionen auf die Straße rufen.“

dbb Chef Silberbach wies das Arbeitgeber-Argument der leeren
öffentlichen Kassen erneut entschieden zurück: „Das ist wirklich kaum
noch auszuhalten. Bund und Kommunen erwirtschaften
Milliardenüberschüsse – allein die Kommunen 2017 über neun Milliarden
– und verlangen von ihren Beschäftigten jedes Jahr neue Sonderopfer
zur Haushaltssanierung.“ Außerdem, so erläuterte Volker Geyer, dbb
Fachvorstand Tarifpolitik vor der Verhandlungskommission in Potsdam,
müssten auch die Kommunen Interesse an nachhaltig steigenden
Beschäftigteneinkommen haben. Geyer: „Vor allem bei Fach- und
IT-Kräften sind viele Gemeinden doch heute schon nicht mehr
konkurrenzfähig mit der Privatwirtschaft. Um ihre Finanzen zu
sanieren, sollten die Kommunen stärkeren Druck auf die Länder und den
Bund ausüben. Von dort sollten mehr Gelder für Entschuldung und
Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden, nicht durch die
Kolleginnen und Kollegen in den städtischen Betrieben und
Verwaltungen.“

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
(TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3
Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD
direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter,
auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die
wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da
die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landes-gesetzen besoldet
werden. Mehr Infos gibt es online unter www.dbb.de/einkommensrunde.

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dbb – beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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